Zuletzt aktualisiert am

Gericht

Mann grabscht Frau an den Hintern und zwischen die Beine: “Sie hat mich so angeguckt”

In Kulmbach soll ein Mann einer Frau auf den Hintern geschlagen und einer weiteren Frau zwischen die Beine gefasst haben. Heute musste sich der Mann vor Gericht in Bayreuth verantworten.

Es wurde ziemlich hitzig im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Bayreuth. Birhane K. soll im Mai insgesamt zwei Frauen auf den Hintern geschlagen und einer Frau zwischen die Beine gegrabscht haben. Dazu soll er “ich will dich ficken” gesagt haben. Richter Götz musste mehrmals in der Verhandlung die Stimme erheben und verkündete: “Jetzt werde ich gleich richtig sauer.”

Sexuelle Belästigung und Nötigung in Kulmbach

Am 28. Mai 2020 soll sich der Angeklagte neben Johanna P. (Name von der Redaktion geändert) auf eine Bank gesetzt haben. Als sie aufgestanden ist, soll er gesagt haben, sie würde stinken. Am Tag darauf habe sich der Angeklagte der Frau wieder genähert. Diesmal soll er sie auf den Hintern geschlagen haben. Sie verließ die Bank, der Angeklagte folgte ihr kurz. Kurz darauf habe er sich wieder neben die Frau gesetzt, ihr an den Hintern gefasst und gesagt: “Ich will dich ficken.”

Als die Frau die Bank wieder verließ, näherte sich der Angeklagte in der Nähe des Kulmbacher Friedhofs Melanie K. (Name von der Redaktion geändert). Er bat sie um eine Zigarette, wollte sich neben sie setzen – doch die Frau stand auf und wollte gehen. Dabei hat er ihr an den Hintern geschlagen und zwischen die Beine gegriffen. Die Frau schlug den Angeklagten mit ihrer Tasche. Er erwiderte: “Ich will dich ficken.” Sie schlug ihn abermals mit ihrer Tasche, woraufhin der Angeklagte Melanie K. zu Boden brachte und ihr dort nochmals zwischen die Beine fasste. Sie konnte sich wieder aufrichten und ging direkt zur Polizei.

Angeklagter in Bayreuth: Alkohol war Schuld

Birhane K. räumte vor Gericht ein, vor Ort gewesen zu sein und die Frauen auch berührt zu haben. Er sagte, dass Johanna P. ihn “so angeschaut” hatte. Weiterhin behauptete er, betrunken gewesen zu sein. Zu dem Vorfall mit Melanie K. sagte der Angeklagte, sie habe ihn ausgelacht, dann hat er ihr auf den Hintern geschlagen.

Richter Götz glaubte dem Angeklagten die Alkoholisierung allerdings nicht. Der Angeklagte behauptete ab 11 Uhr innerhalb von einer Stunde insgesamt acht Flaschen Bier sowie eine kleine Flasche Wodka getrunken zu haben. Bei einem Alkoholtest bei der Polizei am Abend hatte Birhane K. einen Alkoholwert von 0,0, berichtete anschließend ein Polizist als Zeuge.

Deshalb mahnte Richter Götz schon bei dieser Aussage: “Er soll mir keine Geschichte vom Pferd erzählen, sonst werde ich sauer.” Doch der Angeklagte blieb dabei: Er habe Alkohol getrunken, das mache er häufig.

Weiter leugnete Birhane K. auch, dass er gesagt hatte: “Ich will dich ficken.” Auch hierüber war Richter Götz nicht erfreut und fragte den Angeklagten, warum sich zwei Frauen das ausdenken sollten.

An den Hintern gefasst: “Ich habe mich unwohl gefühlt”

Johanna P. schildert den Vorfall wie in der Anklage aufgeführt. Sie war in ihrer Mittagspause im Kulmbacher Park und hat dort Brotzeit gemacht. Der Angeklagte habe sich direkt neben sie gesetzt. “Ich bin dann aufgestanden und dann hat er mir an den Arsch gefasst”, sagt Johanna P.

Sie wollte ihre Mittagspause weiter im Park verbringen und habe sich auf eine andere Bank gesetzt, bis der Angeklagte sich wieder neben sie setzte. “Er hat mir wieder an den Arsch gefasst, hat draufgehauen und gesagt, er will mich ficken.” Anwalt Ipta von Birhane K. fragte die Geschädigte, wo sie genau getroffen wurden und mit welche Intensität. Sie berichtete, dass es die rechte Pobacke und “mehr als ein Klaps” war.

Sie habe keine Alkoholisierung bei Birhane K. bemerkt. Der Angeklagte entschuldigte sich anschließend bei Johanna P.: “Entschuldigung von ganzem Herzen.”

Beim Meditieren sexuell genötigt

Melanie K. erzählt, dass sie gerade auf einer Parkbank beim Friedhof meditiert hatte. Als der Angeklagte kam, sie nach einer Zigarette fragte und sich neben sie setzen wollte, verneinte sie beide Fragen, da sie in Ruhe meditieren wollte. Sie sei dann aufgestanden, wobei der Angeklagte ihr beim Vorbeilaufen “voll auf den Hintern gehauen und voll zwischen die Beine gefasst” hat.

“Du Arschloch langst mich nicht an”, sagte Melanie K. zum Angeklagten und hat ihn nach eigenen Aussagen mit ihrer Tasche geschlagen. Als er dann sagte: “Ich will dich ficken”, schlug sie erneut mit ihrer Tasche zu. Dabei hat Birhane K. die Geschädigte zu Boden gebracht und dort nochmals auf den Hintern geschlagen und zwischen die Beine gefasst.

Auf Nachfrage, wie es ihr nach diesem Vorfall geht, berichtet Melanie K.: “Ich bin misstrauisch, wenn mir jemand über den Weg läuft. Das passiert mir nicht mehr. Ich gehe noch in den Park, aber in einer anderen Verfassung.”

Bayreuth: Richter weit Anwalt zurecht

Schon bei der ersten Frage nach der Dauer des Vorfalls muss Richter Götz Anwalt Ipta in die Schranken weisen. Sie habe richtige und logische Zeitangaben gemacht. “Es gibt keinen Grund, die Zeugin anzugreifen.” Als Ipta die Zeugin weiter minutiös alles erneut berichten lässt, fällt Richter Götz ihm ins Wort. Die ganze Geschichte sei bereits erzählt worden. Die Fragen seien keine Ergänzungen, sondern wiederholend, um die Zeugin in Widersprüche zu verwickeln – die es nicht gab. “Ich habe sehr viel Geduld gehabt”, mahnt Götz mit erhobener Stimme.

Am Ende der Aussage von Melanie K. entschuldigte sich der Angeklagte auch bei ihr: “Ich entschuldige mich von ganzem Herzen.”

Persönliche Verhältnisse des Angeklagten

2014 ist Birhane K. als Jugendlicher von Eritrea nach Deutschland geflohen. Er wollte nicht zum Militärdienst, sagt er aus. Er habe 8.000 Dollar für die Flucht gezahlt, seine Familie wohnt weiterhin in Eritrea. Sein Betreuer gab vor Gericht an, dass Birhane K. zuverlässig und höflich gewesen sei. Er habe in letzter Zeit gesundheitliche Magen-Darm-Probleme gehabt, die zu Blutungen und starken Schmerzen führten.

Richter Götz erklärte eine Urkundenfälschung und die unerlaubte Einreise ohne Pass als Eintragung der Akte des Angeklagten. Weiter wurde er dort ohne Hauptverhandlung rechtskräftig wegen Nachstellung verurteilt. Götz liest vor, dass der Angeklagte einer Frau nachstellte. Er versuchte sie zu umarmen, zu küssen, folgte ihr auf die Arbeit sowie in die Stadt und sagte ihr dort: “Ich möchte deine Muschi lecken.” Die Geschädigte habe wegen ihm die Arbeit gekündigt. Weiterhin sei sie seitdem stark verängstigt.

Plädoyers vor Schöffengericht in Bayreuth

Staatsanwalt Böhmer sah den Tatvorwurf wie in der Anklage bestätigt: sexuelle Belästigung sowie sexuelle Nötigung. Er forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese sollten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da er keine Gründe sieht, warum der Angeklagte solche Taten nicht nochmal begehen sollte.

Auch der Anwalt sprach sich für eine Haftstrafe von einem Jahr aus. Allerdings sollt diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Er habe sich entschuldigt und Reue gezeigt. Außerdem könne die Vorstrafe nicht herangezogen werden, da der Angeklagte das Schreiben über diese Vorstrafe möglicherweise nicht gelesen hatte.

Urteil in Bayreuth

Richter Götz verurteilte Birhane K. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. “Sollten sie sowas nochmal machen, werden sie mehrere Jahre im Gefängnis landen”, sagt Götz. Auch er sieht den Tatvorwurf als bestätigt an. Er hält dem Angeklagten allerdings zugute, dass er die Tat eingeräumt hatte und sich bei den Frauen entschuldigt hatte. Diese Punkte haben ihm “den Kopf gerettet”, sagt Götz. Außerdem erklärte der Angeklagte, dass er aus seiner zweimonatigen Haft eine Lehre gezogen hatte, was auch zu seinen Gunsten ausgelegt wurde.

Die Bewährungszeit betrage drei Jahre, dazu müsse er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann