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Coronavirus

Mitreisender ruft Polizei in Bayreuth: Zehn Männer ohne Mundschutz in der Bahn unterwegs

In Bayreuth wurden zehn Männer von der Polizei aufgehalten: Sie waren ohne Mund- und Nasenschutz im Zug unterwegs. Ein Mitreisender hat die Polizei gerufen.

Zehn Männer sind ohne Mundschutz mit der Bahn von Nürnberg nach Bayreuth gefahren. Die Bundespolizei musste erneut einschreiten. Ein Mitreisender hatte die Polizei gerufen. Bei einem anderen Vorfall hat sich eine 79-Jährige in Oberfranken geweigert, eine Maske in der Bahn aufzusetzen.

Bayreuth: Zehn Männer ohne Mundschutz im Zug

Im Zug von Nürnberg nach Bayreuth störte sich am Sonntagabend (9. August 2020) ein Reisender, zehn Männer nicht an die geltenden Bestimmungen – einen Mund- Nasenschutz zu tragen –  hielten. Am Bayreuther Hauptbahnhof warteten die verständigten Polizisten die Männergruppe.

Die Männer aus den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach kamen von einem Ausflug aus Südbayern und waren teilweise alkoholisiert, teilt die Polizei mit. Nach Angaben der Polizei zeigten sie sich uneinsichtig, legten aber nach einiger Überzeugungsarbeit ihre Mund-Nasenschutz-Bedeckung an und durften weiterreisen beziehungsweise das Bahnhofsgelände verlassen.

Die Bundespolizei leitet nun Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeiten ein, die durch das zuständige Landratsamt beziehungsweise durch die Stadtverwaltung bearbeitet werden.

Bundespolizei erklärt: Mundschutz bei Reisen mit der Bahn

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gibt auf dem Gebiet der Bahnanlagen vor, dass Personen bereits ab dem siebten Lebensjahr bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des ÖPNVs und den dazu gehörenden Einrichtungen eine Mund-Nasenschutz-Bedeckung tragen müssen. Dies gilt auch für das Personal, die Kunden und deren Begleitpersonen in geöffneten Ladengeschäften. Zu den Bahnanlagen gehören auch die Bahnhofshallen, Bahnsteige, Zu- und Abgänge, Wartebereiche und auch Ladengeschäfte.

Da es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Geldbußen handelt, appelliert die Bundespolizei eindringlich an die Bahnreisenden vor allem zu ihrer eigenen Gesundheit, aber auch zur Ersparnis eines Bußgeldes, die Tragepflicht einzuhalten.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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