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Lärmschutz

Lärmschutz in Bayreuth – Darauf gilt es bei Haus- und Gartenarbeiten zu achten

Die Stadt Bayreuth erinnert an die Lärmbekämpfungsverordnung und die zulässigen Zeiten für laute Haus- und Gartenarbeiten. Auch private Feiern und Musik müssen so gestaltet werden, dass sie die Nachbarn nicht stören. 

Wann sind Haus- und Gartenarbeiten erlaubt?

Die Lärmbekämpfungsverordnung regelt, dass lautstarke Haus- und Gartenarbeiten in Bayreuth nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden dürfen. Diese Zeiten sind wie folgt:

  • Montag bis Freitag:

    • 7:00 – 12:00 Uhr

    • 14:00 – 20:00 Uhr

  • Samstag:

    • 7:00 – 12:00 Uhr

    • 14:00 – 17:00 Uhr

Unter diese Regelung fallen alle Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind und die Nachbarschaft stören können, wie das Rasenmähen, das Bohren, Sägen oder das Schneiden von Platten. Auch Bau- und Renovierungsarbeiten gehören dazu.

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Lärmbelästigung durch Maschinen: Was gilt?

Für Geräte wie Freischneider, Laubsauger oder Grastrimmer gibt es ebenfalls Einschränkungen. Diese dürfen nur zu den folgenden Zeiten genutzt werden:

  • Montag bis Samstag:

    • 9:00 – 12:00 Uhr

    • 15:00 – 17:00 Uhr

Musik und Lärm bei Feiern

Nicht nur Haus- und Gartenarbeiten, auch Musik kann für Nachbarn eine Lärmquelle darstellen. Die Nutzung von Musikinstrumenten, Lautsprechern oder anderen Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten darf die Nachbarschaft nicht belästigen. Dies gilt sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich, einschließlich des Gebrauchs in Fahrzeugen.

Einsehen der Lärmbekämpfungsverordnung

Die Lärmbekämpfungsverordnung der Stadt Bayreuth kann beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Wilhelm-Pitz-Straße 1, Zimmer A 1.06 a, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird ein Exemplar auch ausgehändigt. Zudem steht die Verordnung auf der Homepage der Stadt Bayreuth zum Download zur Verfügung.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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