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Corona-Regel

2G beim Einkaufen in Bayern: Gericht kippt die Corona-Regel – Ladenbesitzerin hat geklagt

Eine Ladenbesitzerin für Kleidung hatte wegen der 2G-Regel geklagt. Das Verwaltungsgericht in Regensburg gab ihr Recht. Sie darf ohne 2G öffnen.

In Bayern gilt im Einzelhandel größtenteils die 2G-Regel. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die dem “täglichen Bedarf” dienen. Supermärkte oder Baumärkte gehören dazu. Modegeschäfte allerdings nicht. Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat das für ein Geschäft geändert.

Eine Inhaberin eines Textileinzelhandelsgeschäft in Neutraubling (Kreis Regensburg) hat wegen der 2G-Regelung in Bayern geklagt. Das Gericht gab ihr Recht. Dem Urteil nach dient ihr Laden der Deckung des täglichen Bedarfs. Das teilt das Verwaltungsgericht Regensburg in einer Pressemitteilung mit.

2G für Modegeschäft in Bayern gekippt

Die Inhaberin des Modegeschäfts muss sich also nicht mehr an die 2G-Regel halten, ihr Laden diene nach Gerichtsbeschluss der Deckung des täglichen Bedarfs. Folglich darf sie ohne die 2G-Regel öffnen.

Das Gericht gab per Eilbeschluss vom 23. Dezember 2021 dem Antrag der Frau statt. Das Gericht habe jedoch nicht die 2G-Regel an sich in Frage gestellt, sondern nur diesen Fall bewertet. Die Frau hatte geklagt, nachdem “gegen sie behördliche Maßnahmen wegen fehlender 2G-Zutrittskontrollen eingeleitet wurden”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Kleidung gehört zum täglichen Bedarf – Blumen und Bücher weniger

Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit „täglich“ eintreten könne und von hinreichendem Gewicht sei. Dies sei beispielsweise bei im Wachstum befindlichen Kindern und Jugendlichen der Fall. Auch Erwachsene könnten einen jederzeit auftretenden Bedarf beispielsweise an Unterwäsche oder warmer Kleidung im Winter haben, begründet das Gericht das Urteil.

Ein besonderer Knackpunkt: “Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass dem Bedarf an Buchhandlungen oder Blumenfachgeschäften, die in der Verordnung von der 2G-Regel ausgenommen sind, größeres Gewicht und höhere Dringlichkeit zukomme.”