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Coronavirus

2G in Bayern gekippt: Wichtige Änderungen im Einzelhandel

In Bayern ist die 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte vom Verwaltungsgerichthof gekippt worden. Das ändert sich nun im Einzelhandel.

Wichtige Neuerung der aktuellen Corona-Maßnahmen in Bayern: Bekleidungsgeschäfte dienen wie Supermärkte, Baumärkte, Buchhandlungen oder Blumenläden der “Deckung des täglichen Bedarfs”. Hier gilt keine 2G-Regel mehr. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch (29. Dezember 2021) entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig, heißt es in der Pressemitteilung.

Seit AngfangDezember gilt 2G im Handel in Bayern. Ausgenommen sind Ladengeschäfte “zur Deckung des täglichen Bedarfs”. Bekleidungsgeschäfte werden in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof sind diese allerdings von der 2G-Regel ausgenommen, “weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne”. Zuvor hatt das Verwaltungsgericht in Regensburg einer Klägerin Recht gegeben. 

Kein 2G in Bekleidungsgeschäften in Bayern

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzulässig ab: Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung.

Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen. Neben Lebensmittelgeschäften und Apotheken nennt die Verordnung unter anderem Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe – hier sind nach Auffassung des Gerichts auch Bekleidungsgeschäfte zu sezten.

Damit dürfen auch Ungeimpfte wieder in Bekleidungsgeschäfte in Bayern.