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Oberfranken
Update: Abkochgebot in Oberfranken wieder aufgehoben
von bt-Redaktion
Das Abkochgebot, das gestern für mehrere Gemeinden in Oberfranken, darunter Bindlach, erlassen wurde, ist bereits wieder aufgehoben worden.
Update vom Donnerstag, den 23. November 2023 um 13:10 Uhr:
Die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast hat bekannt gegeben, dass das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist.
Erneute Probe gibt Aufschluss
Bereits am Morgen des heutigen Donnerstags wurde nach Informationen des bt eine erneute Grundwasserprobe vom Gesundheitsamt überprüft, so eine Sprecherin der Verwaltungsgemeinschaft.
Diese zeigte, dass keine nennenswerte Verunreinigung des Wassers in den betroffenen Gebieten mehr vorliegt. Die Abkochanordung wurde daher offiziell zurückgenommen.
Ursprüngliche Meldung vom Mittwoch, den 22. November 2023 um 16:19 Uhr:
Darüber informierte die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast am Mittwoch, den 22. November 2023.
Abkochanordnung in Oberfranken
In mehreren Oberfränkischen Gemeinden herrscht nach einer Trinkwasserverunreinigung eine Abkochanordnung.
Betroffen sind folgende Orte:
Ortschaft Harsdorf
sowie die Ortsteile: Altenreuth, Oberaltenreuth, Brauneck, Lettenhof, Zettmeisel, Haselbach, Oberlaitsch, Sandreuth, Hettersreuth, Holzlucken, Ritterleithen, Oberhettersreuth, Unterlohe, Oberlohe, Unitz,
die der Gemeinde Neudrossenfeld zugehörigen Ortsteile Eselslohe, Schaitz, Untergräfenthal,
sowie in der Gemeinde Trebgast der Ortsteil Michelsreuth.
In der Gemeinde Bindlach die Ortsteile Fuhrmannshöhe und Zollhaus
Was gibt es zu beachten?
Für den Zeitraum der Abkochanordnung sind folgende Anweisungen zu beachten:
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Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
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Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
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Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
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Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
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Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.