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Coronavirus

Arzt, Bäcker, Tankstelle: Hier gilt überall die FFP2-Maskenpflicht in Bayern

Seit dem 18. Januar 2021 gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen: Wo genau gilt die neue Corona-Regel im Freistaat? 

In Bayern gilt FFP2-Maskenpflicht: Seit Montag (18. Januar 2021) gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV. Masken mit vergleichbarem Schutz wie N95-Masken oder KN95-Masken sind ebenfalls erlaubt. Die Alltagsmasken dürfen damit nicht mehr beim Einkaufen genutzt werden.

Das Bayerische Innenministerium hat nun genauer definiert, wo diese Masken nun getragen werden müssen. Hier gibt es die Erklärung, was es beutetet für Kunden in “Ladengeschäften mit Kundenverkehr”.

In Bayreuth werden deshalb insgesamt 26.000 Masken an Bedürftige gespendet. Das ist in Bayreuth geplant.

Wo genau gilt die FFP2-Maskenpflicht?

Zu “Ladengeschäften mit Kundenverkehr” zählen Supermärkte und Discounter sowie alle Läden, die aktuell geöffnet haben dürfen, steht es auf der Seite des Bayerischen Ministeriums. Außerdem werden dort explizit Banken und Tankstellen genannt. Auch Bäckereien oder Metzgereien fallen unter die Begrifflichkeit “Ladengeschäfte mit Kundenverkehr”. Ebenso zählen Restaurants, die Essen zum Abholen anbieten, unter diesen Begriff.

Bei “Click und Collect” gilt ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht. Beim Abholen der Waren muss eine FFP2-Maske getragen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Maskenpflicht auf dem gesamten Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen, vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt.

Maskenpflicht beim Arzt und in Pflegeheimen

Was häufig vergessen wird: Auch beim Arzt oder Zahnarzt sowie in allen sonstigen Praxen, in denen “medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden”, wie es das Bayerische Innenministerium formuliert, gilt die neue Maskenpflicht. Bei einer Behandlung, die das Absetzen der Maske notwendig macht, is die Maskenpflicht ausgesetzt.

Bereits seit Dezember gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher von Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

Bußgelder ab 25. Januar in Bayern

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte in seiner Pressekonferenz vergangene Woche an, dass in der ersten Woche keine Bußgelder vergeben werden.

Ab Montag, den 25. Januar, werden Verstöße gegen die verschärfte Maskenpflicht mit Bußgeldern geahndet. Wie hoch das Bußgeld für Verstöße ausfällt, ist aktuell allerdings noch nicht bekannt.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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