Zuletzt aktualisiert am

Auto und Verkehr

Maskenpflicht im Verbandskasten: Das gilt ab Februar

Neue Verbandskästen fürs Auto müssen ab 1. Februar 2023 zwei Schutzmasken enthalten. Das bt erklärt, was das für Autofahrer bedeutet.

Das neue Jahr bringt auch Änderungen für Autofahrer mit sich. Neue Verbandskästen müssen ab dem 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken enthalten.

Das bt hat sich beim ADAC erkundigt, was genau das für Autofahrer bedeutet.

Müssen Autofahrer jetzt nachrüsten?

Nach der geänderten DIN-Richtlinie müssen neue Verbandskästen ab 1. Februar 2023 zwei Gesichtsmasken enthalten. “Im Februar 2022 wurde die DIN 13164 angepasst. Diese listet auf, was in den Verbandkasten gehört”, teilt der ADAC mit. “Nach der neuen Regelung müssen zusätzlich zwei medizinische Masken als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden.”

Für Autofahrer mag daher der Eindruck entstehen, dass sie nun schnell nachrüsten müssten. Denn wenn Erste-Hilfe-Material im Auto fehlt oder abgelaufen ist, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro. Der ADAC erklärt allerdings, wieso Autofahrer dennoch nicht unbedingt nachrüsten müssen. Lesen Sie auch: Diese neuen Projekte stehen in Bayreuth im neuen Jahr an.

Das ist zu beachten

Wie der ADAC informiert, müssen sich Autofahrer nicht unbedingt gleich einen neuen Verbandskasten kaufen: “Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.”

Das heißt: Wer einen gültigen Verbandskasten im Auto hat, kann diesen weiterverwenden – eben so lange, bis er abgelaufen ist. Erst dann muss ein neuer Verbandskasten her. Die Autofahrer müssen keine Masken nachrüsten, sondern nur wie gewohnt abgelaufene Verbandskästen ersetzen.

Die Änderung ab 1. Februar 2023 ist also laut ADAC hauptsächlich für die Hersteller von Verbandskästen wichtig, da sie ab diesem Datum immer zwei Masken hinzugeben müssen. Autofahrer dürfen aber die Verbandskästen mit der neuen DIN 13164, Ausgabe Februar 2022 schon jetzt verwenden, wenn sie möchten.

Die neuen Verbandskästen enthalten laut ADAC übrigens noch weitere Änderungen: “Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, für Verbandkästen der neuen DIN genügt ein Dreieckstuch. Außerdem wurde das Verbandtuch (40 x 60 cm) ersatzlos gestrichen.”