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Politik
Bayreuther AfD-Stadträte verklagen die Stadt Bayreuth
Die beiden Bayreuther AfD-Stadträte haben eine Klage gegen die Stadt Bayreuth eingereicht. Ihr Ziel ist es dabei, die – ihrer Ansicht nach – unzulässige Besetzung der Stadtratsausschüsse aufzuheben.
Die beiden Bayreuther AfD-Stadträte haben Klage gegen die Stadt Bayreuth vertreten durch den Oberbürgermeister Thomas Ebersberger eingereicht. Bereits im Mai sprach die AfD wegen dieser Thematik von einem undemokratischen Ausschluss durch Manipulation.
Bayreuther AfD-Stadträte aus Ausschüssen ausgeschlossen – AfD klagt
Bei der konstituierenden Stadtratssitzung im Mai hatte der Bayreuther Stadtrat den Modus der Besetzung der Ausschüsse modifiziert. Die Anwesenden einigten sich dabei auf ein Mischverfahren, das hatte zur Folge, dass die AfD in keinem der Ausschüsse vertreten ist. Die Entscheidung, ob die Änderung rechtens war, werde nun am Verwaltungsgericht Bayreuth gefällt. Laut Angaben der AfD habe die erfahrene anwaltliche Vertretung stichhaltige Präzedenzfälle für die Aufhebung dieser Entscheidungen gefunden.
„Ein politischer Offenbarungseid“
Stadtrat Tobias Peterka (AfD) spricht von einem politischen Offenbarungseid. Die AfD sei nachweislich selektiv aus den Stadtratsausschüssen ausgeschlossen worden. “Unsere Mitarbeit in Ausschüssen ist entscheidend. Wir sitzen sonst nur am Katzentisch“, sagt Stadträtin Tina Seyffert-Reinhold (AfD).
“Mathematisch offensichtlich”
Bei der Besetzung der Stadtratsausschüsse gibt es mehrere Verfahren. In Bayreuth standen zwei im Fokus. Das eine (Sainte-Lague/Schepers) bevorzuge eher kleinere Fraktionen, während das andere (D’Hondt) eher ein Vorteil für die Großen sei, erklärte Christopher Süss (Junges Bayreuth) im Mai. Der Bayreuther Stadtrat hatte sich bei seiner konstituierenden Sitzung dazu entschieden, dass das D’Hondt-Verfahren nur bei großen Ausschüssen angewandt werde.
Die AfD beklagt nun, dass es mathematisch offensichtlich sei, dass dadurch der AfD Plätze in den Ausschüssen verwehrt worden seien. Christopher Süss (JB) sagt dem bt am Telefon auf Nachfrage, dass beide Sitzverteilungsverfahren zulässig seien und das Rechtsamt alles geprüft habe.
bt-Redakteur Online/Multimedia
Frederik Eichstädt