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Polizei

Bayreuther filmt eigene Vernehmung auf Polizeiwache – Kamera und Tablet beschlagnahmt

Ein Bayreuther ist am Samstag (20.6.2020) wegen Sachbeschädigung von der Polizei vernommen worden. Dieser filmte unter anderem seine eigene Vernehmung und zeigte sich unbelehrbar. 

Am Samstagabend (20.6.2020) hat die Polizei in Kulmbach einen 25-jährigen Bayreuther wegen Sachbeschädigung vernommen. Der filmte das Geschehen und zeigte sich dann auch noch unbelehrbar. In Kulmbach hat vor ein paar Tagen ein Mann einen 25-Jährigen in einer Schlägerei mit einem Schwert bedroht.

25-Jähriger aus Bayreuth filmt eigene Vernehmung

Am Samstagabend wurde der 25-Jährige in den Wachräumen der PI Kulmbach als Beschuldigter vernommen. Den Beamten fiel auf, dass von der Person die Wachräume, die Vernehmung sowie von weitere Bürgern Aufzeichnungen gemacht wurden. Hierzu hielt er einen Videokamera hinter dem Tresen der Wache. Nach einer kurzen Belehrung der Beamten, dass es sich bei der Videoaufzeichnung mit Ton um eine Straftat nach § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, handelt, wurde die Kamera als Beweismittel sichergestellt.

Bayreuther ist unbelehrbar auf Polizeiwache

Die Belehrung wurde von dem Beschuldigten offensichtlich nicht verstanden, da dieser im weiteren Verlauf munter mit seinem Tablet weiter filmte. Auch dieses musste von den Beamten sodann als Beweismittel sichergestellt werden. Gegen den Mann wird nun nicht nur wegen Sachbeschädigung ermittelt, sondern ihn erwartet nun eine weitere Anzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Zusatzinfo: § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. Bestraft wird, im Gegensatz zu Bildaufnahmen nach dem Kunsturheberrechtsgesetz, nicht nur, wer das gesprochene Wort veröffentlicht. Alleine das Aufnehmen auf einen Tonträger ist hier bereits strafbar.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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