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Coronavirus

Belastung in Krankenhäusern nimmt ab: Behandlungen am Klinikum Bayreuth müssen nicht mehr aufgeschoben werden

Seit dem 1. April 2022 waren mehrere Kliniken in Oberfranken von der Bezirksregierung angeordnet, keine aufschiebbaren stationären Behandlungen durchzuführen. Dies galt auch in Bayreuth. Doch nun scheint sich die Lage zu entspannen.

Zum 1. April 2022 ordnete die Regierung von Oberfranken mehreren Kliniken im Regierungsbezirk, auch dem in Bayreuth, an, keine aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr durchzuführen. Grund waren die Personal- und Kapazitätsprobleme der betroffenen Krankenhäuser.

Doch die Lage hat sich geändert. Ab dem 25. April darf das Klinikum Bayreuth solche Behandlungen wieder vornehmen, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken.

Aufschiebbare Behandlungen am Klinikum Bayreuth wieder möglich

“Die Regierung von Oberfranken hat entschieden, dass stationäre Behandlungen in den oberfränkischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäusern ab 25. April 2022 wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden können”, schreibt die Regierung. Die Bewertung der COVID-19-Belastung in Oberfranken habe ergeben, dass solche Eingriffe wieder möglich seien. Am 1. April trat die ursprüngliche Regel in Kraft.

Im oberfränkischen Durchschnitt habe die Auslastung der Normalstationen am 19. April 2022 bei knapp 79 Prozent gelegen und auf den Intensivstationen zwischen 75 und knapp 85 Prozent. Diese Zahlen seien unter der für einschränkende Maßnahmen maßgeblichen Marke des Notfallsplans zur Corona-Pandemie.




Die Entscheidung beruht außerdem auf der insgesamt rückläufigen 7-Tage-Inzidenz in Oberfranken. Am 1. April 2022 lag diese, wie der Mitteilung zu entnehmen ist, bei 2.486,7. Am 19. April 2022 betrug sie 1.116,7, also weniger als die Hälfte. Sie liegt allerdings immer noch über dem bayerischen Durchschnitt von 862,5.

Die Gesamtsituation unterliege allerdings immer Schwankungen, wodurch es in den nächsten Tagen nochmals zu Belastungsspitzen kommen könne. Daher gebe es eine kleine Vorlaufzeit, um den eventuell drohenden Engpässen vorzubeugen und den Krankenhäusern die “Anpassung ihrer Betriebsabläufe” zu erleichtern. Die neue Regel greift dann ab dem 25. April. Bis dahin sei auch davon auszugehen, dass sich auch die Personalsituation an den Kliniken weiter gebessert habe.