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Coronavirus

Klinikum Bayreuth ist Corona-Schwerpunkt: Keine aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr – andere Kliniken in Oberfranken betroffen

Die Regierung von Oberfranken ordnet ab dem 1. April 2022 eine Regel an. Auch das Klinikum Bayreuth ist von dieser Maßnahme betroffen.

Krankenhäuser in ganz Deutschland sind durch die Corona-Pandemie stark gebeutelt. Die Folgen hoher Krankenstände zeichnen sich auch in Oberfranken ab.

Die Regierung von Oberfranken hat deswegen einen neuen Beschluss gefasst, von dem auch das Klinikum Bayreuth betroffen ist.

Klinikum Bayreuth verpflichtet, Behandlungen aufzuschieben

Als Reaktion auf das hohe Infektionsgeschehen und die Personalausfälle in den Kliniken hat die Regierung von Oberfranken eine Maßnahme für alle “COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser” beschlossen. Mit dem 1. April 2022 sind alle oberfränkischen Rettungszweckverbände dazu verpflichtet, alle unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen, so die Pressestelle des Regierungsbezirks.

Die stationären Kapazitäten sind für die Behandlung von Corona-Patienten, Notfallpatienten und Patienten, deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu blockieren. Auch das Klinikum Bayreuth gehört zu den angeführten Krankenhäusern, die sich dieser Anordnung beugen müssen. Dort musste zuletzt wegen vieler Personalausfälle gekämpft werden. Gelten soll diese Regelung zunächst bis zum 30. April 2022. Mitte des Monats soll diese geprüft werden.




Regierungspräsidentin Piwernetz: “Das Personal in den Kliniken arbeitet seit rund zwei Jahren an der Belastungsgrenze”

Die Regierungspräsidentin von Oberfranken Heidrun Piwernetz äußert sich auch zu der aktuell kritischen Situation. Das hohe Infektionsgeschehen führe zu erheblichen Personalausfällen in den Krankenhäusern, besonders im Bereich der Pflege. Diese Entwicklung wirke sich stark auf die Kapazitäten der Kliniken aus. „Das Personal in den Kliniken arbeitet seit rund zwei Jahren an der Belastungsgrenze“, hält sie fest.

Eine ähnliche Anordnung gab es bereits im November 2021. Diese endete zum 31. Januar 2022, da keine weitere Überlastung der Krankenhäuser mehr drohte, teilt die Pressestellt mit. Jedoch sei seit Januar diesen Jahres die Zahl der versorgten Corona-Patienten von unter 100 auf 614 (Stand: 28. März 2022) gestiegen. Ebenso drohe bei den Intensivkapazitäten eine Überlastung. Im selben Zeitraum sei dort die Zahl der COVID-Patienten auf der Intensiv auf aktuell mehr als 30 Betroffene angestiegen.

In Oberfranken sind die folgenden Kliniken von der Anordnung betroffen:

Bayreuth-Kulmbach:

  • Klinikum Bayreuth GmbH mit dem Klinikum Bayreuth und der Klinik Hohe Warte Bayreuth
  • Klinikum Kulmbach
  • Sana Klinik Pegnitz

Bamberg-Forchheim:

  • Sozialstiftung Bamberg
  • Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH mit der Betriebsstätte Forchheim
  • Juraklinik Scheßlitz
  • Steigerwaldklinik Burgebrach

Hochfranken:

  • Sana Klinikum Hof
  • Kliniken HochFranken mit den Betriebsstätten Münchberg und Naila
  • Klinikum Fichtelgebirge gGmbH mit den Betriebsstätten Marktredwitz und Selb

Coburg:

  • Regiomed Klinikum Coburg
  • HELIOS Frankenwaldklinik Kronach
  • Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels