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Polizei

Betrüger in Oberfranken: Polizei warnt vor Spendenmasche

Ein Betrüger gab in Oberfranken vor, Spenden für einen gemeinnützigen Verein für Gehörlose zu sammeln. Nun ermittelt die Polizei.

Vor einem Verbrauchermarkt im Landkreis Coburg gab ein Betrüger vor, Spenden für einen gemeinnützigen Verein für Gehörlose zu sammeln. Eine aufmerksame Kundin, die selber taub ist, meldete das verdächtige Verhalten des Betrügers sofort einem Mitarbeiter des Markts.

Darüber berichtete die Polizeiinspektion Coburg am Dienstag, dem 22. August 2023.

Betrüger gibt sich als Spendensammler aus

Eine gehörlose Kundin des Verbrauchermarktes in Dörfles-Esbach im Landkreis Coburg wurde am vergangenen Montagnachmittag auf einen verdächtigen Spendensammler aufmerksam. Dieser gab vor, Spenden für einen gemeinnützigen Verein für Gehörlose zu sammeln.

Der Spendensammler gab sich selber als gehörlos aus. Als die taube Kundin versuchte, sich in Gebärdensprache mit dem Mann zu unterhalten, fiel ihr auf, dass dieser die Gebärdensprache nicht beherrschte. Dies wiederum meldete die gehörlose Frau einer Mitarbeiterin des Marktes. Lesen Sie auch: Eine Frau übergibt eine geerbte Waffe an die Polizei und kassiert eine Anzeige.




Polizei ermittelt wegen versuchten Betruges

Als die Polizei am Einsatzort ankam, hatte sich der vermeintliche Spendensammler bereits vom Einsatzort entfernt und konnte auch nicht mehr aufgefunden werden.

Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Organisation, für die der Betrüger angeblich Spenden sammelte, keine Straßen- und Haussammlungen durchführt. Die Polizei ermittelt nun wegen versuchten Betruges.

Die Coburger Polizei warnt vor betrügerischen Spendensammlern in Stadt und Landkreis Coburg, gerade im Hinblick auf gehörlose Personen, die vorgeben Spenden für gemeinnützige Organisationen zu sammeln.

Ehrenamtliche Mitarbeiter solcher Organisationen weisen sich im Regelfall mit einem Spendenausweis aus. Im Zweifelsfall sollten sich die Spender direkt an die sammelnde Organisation wenden, um sich von diesen bestätigen zu lassen, dass die sammelnde Person vor Ort auch in deren Interesse in der Öffentlichkeit auftritt und Spenden sammelt.