Zuletzt aktualisiert am
Corona-Lockdown
Bundes-Notbremsen-Urteil ist gefallen: So haben die Richter entschieden
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute (30. November 2021) über die Bundes-Notbremse entschieden. Es ging um Kontaktbeschränkungen und die Ausgangssperre.
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (30. November 2021) entschieden.
Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung mit.
Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen erlaubt
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.
„Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen“, begründet das Gericht sein Urteil.
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen waren nach Ansicht des Gerichts in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie waren trotz des Eingriffsgewicht auch verhältnismäßig. Die Verfassungsbeschwerde wegen der Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten wurde ebenfalls abgelehnt.
Klagen von Eltern und Schülern wegen Schulschließung abgelehnt
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr mithilfe die Corona-Notbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern ab. Allerdings wurde ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ vom Verfassungsgericht anerkannt.
Heute beraten Bund und Länder erneut über härtere Corona-Maßnahmen. Allen voran der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der in Bayern ohnehin die härtesten Maßnahmen ergriffen hat, pocht auf dieses Treffen.
Um 13.00 Uhr wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie der designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten der Länder telefonisch über die Krise beraten. Im Anschluss an die Gespräche wird es mehrere Pressekonferenzen geben.