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Coronavirus

Corona-Regeln ab Oktober: Das sind die Maßnahmen auf einen Blick

Am gestrigen Mittwoch, 24. August 2022, hat die Bundesregierung neue Corona-Regeln für den Herbst festgelegt. Ab dem 1. Oktober 2022 sollen sie gelten. Das ist zu beachten.

Auch wenn die Corona-Zahlen dieses Jahr, nicht wie in den beiden vorangegangenen Jahren, im Sommer weiter hoch waren, wird weiter mit einer heftigen Herbstwelle gerechnet.

Dafür will die Bundesregierung gewappnet sein – und zwar mit einem klaren Maßnahmenpaket für den Herbst. Ab 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sollen diese Regeln gelten.

Neue Corona-Regeln ab Herbst

Vor einigen Wochen wurde der Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt. Am gestrigen Mittwoch hieß es dann: Ab dafür. Unnötige Todesfälle, schwere Long-Covid-Verläufe und eine Überlastung des Gesundheitssystems soll so vermieden werden. Lesen Sie auch: Der Entwurf sorgte zunächst für Verwirrung.




Im besonderen Fokus der neuen Bestimmungen steht die FFP2-Maskenpflicht und das Schonen von Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Nicht auf dem Programm stehen weitläufig Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G. Die beschlossenen Regeln lauten wie folgt:

  • Ab 1. Oktober gibt es in Zügen des Fernverkehrs und im Flugverkehr eine FFP2-Maskenpflicht. Kindern von 6 bis 14 Jahren und dem Personal ist das Tragen einer medizinischen Maske erlaubt. Auf den ÖPNV können die Bundesländer die Maskenfplicht ausweiten.
  • Zusätzlich können die Länder eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen anordnen. Eine Ausnahme hierfür gibt es in jedem Fall, wenn bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und im Gastronomie-Bereich ein negativer Test vorgelegt wird. Für Geimpfte und Genesene sind Ausnahmen ebenfalls möglich.
  • In Kliniken und Pflegeeinrichtungen gilt es bundesweit, eine Maske zu tragen und einen negativen Corona-Test vorzulegen.
  • In den Schulen sind die Länder die Referenz. Diese können verpflichtende und regelmäßige Tests für Schulen und Kitas einführen. Eine Maskenpflicht soll es nur dann geben, wenn ein geregelter Präsenzunterricht nicht möglich ist, und auch nur ab der fünften Klasse.
  • Im Ernstfall können die Bundesländer weiter einschreiten. Ernstfall heißt: Die Infektionslage verschärft sich und das Gesundheitssystem gerät zunehmend unter Druck. Dann können die Länder den Wegfall der Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete bei der Maskenpflicht abschaffen. Dies soll dann auch Veranstaltungen im Freien betreffen, wenn die Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Außerdem stünde dann auch wieder die Abstandsregeln von 1,5 Metern und eine Personenobergrenze in öffentlich zugänglichen Innenräumen zur Diskussion.