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Coronavirus
Corona-Sonderrecht im Bundestag: Für Politiker gelten andere Regeln als für Normalbürger
von bt-Redaktion
Im Bundestag gilt aktuell eine Corona-Sonderregel. Wovon Millionen Bürger betroffen sind, gilt für Abgeordnete nicht.
Für Millionen Menschen in Deutschland hatte die kurzfristige Entscheidung des RKI, den Corona-Genesenenstatus zu verkürzen, weiterichende Folgen. Der Genesenenstatus gilt ab sofort nur noch drei Monate – vorher waren es sechs Monate.
Nun wurde ein unglaubliches Details bekannt: Nur alle Bürger müssen sich daran halten. Wie Bild.de berichtet, gilt im Bundestag weiterhin die Sechs-Monate-Regel.
Sonder-Corona-Regeln im Bundestag
Nach drei Monaten gelten genesene Normalbürger nicht mehr als genesen. Das hatte das RKI Anfang vergangener Woche beschlossen. Damit verlieren Corona-Genesene weitreichende Grundrechte, wenn sie nicht geimpft sind. Für Politiker im Bundestag gilt das nicht. Sie gelten weiterhin sechs Monate lang als Genesen, berichtet die Bild.
Der Bild wird diese Sonder-Regel vom Bundestag bestätigt. Demnach sei der Genesenenstatus in der Allgemeinverfügung des Bundestags geregelt. Seit dem Beschluss der neuen Regelung am 14. Januar sei diese Allgemeinverfügung noch nicht angepasst worden – weshalb sich die Verfügung noch nach der alten Sechs-Monate-Regel.
Genesenen-Status geändert: Millionen Menschen von Änderung betroffen
Es werde “fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind”, wird das Parlament von der Bild zitiert. Wann die Änderung für den Bundestag angepasst wird, sei unklar.
Wegen dem “zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante” hatte das RKI nach eigenen Angaben die Zeit bei Genesenen verkürzt. Die neue Regelung ist über Nacht in Kraft getreten. Millionen Bürger konnten plötzlich nicht mehr in Restaurants (2G) oder ohne Test mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.