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Coronavirus

Corona: Übersicht über Corona-Lockerungen – diese Regeln gelten ab heute

Am Montag (8.3.2021) treten neue Corona-Lockerungen in Bayern in Kraft. Betroffen sind die Gastronomie, der Einzelhandel und andere Bereiche. 

Im Bayerischen Kabinett wurden am Donnerstag (4.3.2021) die folgenden Corona-Lockerungen beschlossen. Viele davon treten ab Montag (8.3.2021) in Kraft. Bereits am Vortag hatte die Ministerpräsidentenkonferenz Öffnungsstrategien benannt und eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. 

Corona-Lockerungen in Bayern im Überblick

In der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen Deutschland und Bayern jetzt vor entscheidenden Wochen, heißt es in einem Schreiben der Staatsregierung. Angesichts der Virusvarianten setzt Bayern weiterhin auf den erfolgreichen Kurs der Vorsicht und Umsicht. Die Maßnahmen richten sich nach der Inzidenz der jeweiligen Region. Hier gibt es eine Übersicht über die Inzidenzen in den oberfränkischen Regionen. 

Ab 8. März 2021: Lockerung der Kontaktbeschränkungen

  • Zwei Haushalte dürfen sich miteinander treffen, dabei maximal fünf Personen
  • In Regionen mit Inzidenz unter 35: Zwei Haushalte, dabei maximal zehn Personen
  • Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen
  • Notbremse: Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, sind Treffen eines Haushalts mit nur einer weiteren Person möglich

Öffnungen ab dem 8. März 2021

  • Buchhandlungen, Büchereien, Archive und Bibliotheken dürfen öffnen
  • Dabei gilt: Entsprechendes Hygienekonzept muss vorliegen
  • Ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche
  • Ein Kunde je 20 Quadratmeter für alle größeren Geschäfte

Weitere mögliche Öffnungen ab dem 8. März 2021

  • Abhängig vom Infektionsgeschehen sind ab dem 8. März 2021 weitere Öffnungen möglich
  • Diese sind abhängig von der Inzidenz einer Region
  • Bei Inzidenz unter 50 gilt:
    • Öffnung des Einzelhandels mit Begrenzungen auf einen Kunden je 10 Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter
    • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
    • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
  • Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt:
    • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“)
      • Dabei gilt: Ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche
      • Ein Termin muss vorher für einen begrenzten Zeitraum gebucht werden
    • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
    • Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen

Weitere Öffnungen ab dem 22. März 2021 möglich – Gastro, Theater und Co.

  • Wenn die Inzidenz einer Region mindestens 14 Tagen unter 50 liegt, gilt:
    • Öffnung der Außengastronomie
    • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
    • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
  • Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt:
    • Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung neben der Kontaktnachverfolgung.
      • Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
    • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
    • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Notbremse

  • Notbremse: Steigt die 7-Tages-Inzidenz über 50 bzw. 100 werden die Regeln entsprechend verschärft

Schulen und Kinderbetreuung (ab 15. März)

  • Grundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterricht bzw. vom Distanz- in den Wechselunterricht“ gilt abhängig vom Infektionsgeschehen
  • Der Unterricht an Schulen findet ab 15. März 2021 in folgenden Schritten statt
    • Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen (und Förderschulen) Präsenzunterricht
    • Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt
    • Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt
    • Die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform gilt jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert
  • In Kinderbetreuungseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen:
    • Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 erfolgt Regelbetrieb
    • Zwischen 50 und 100 gilt eingeschränkter Regelbetrieb
    • Über 100 gibt es nur Notbetreuung

Künftige Öffnungsschritte und weitere Themen

  • Weitere Öffnungsschritte werden Ende März von der Miniterpräsidentenkonferenz vorgegeben
  • Die Einreisequarantäneverordnung wird bis einschließlich 28. März 2021 verlängert

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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