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Coronavirus

Coronavirus: Schweinfurt überschreitet Grenzwert – Beschränkungen verschärft

Wegen hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus ist ab Mittwoch (14.10.2020) in der Stadt Schweinfurt in Franken eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. 

Wegen hoher Infektionszahlen hat die Stadt Schweinfurt in Franken eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Mittwoch (14.10.2020) in Kraft. Nürnberg hat den ersten Warnwert überschritten. In der Großstadt befindet sich nun auch der Oberbürgermeister in Corona-Quarantäne.

Schweinfurt überschreitet Corona-Signalwert von 50 – Allgemeinverfügung erlassen

In der Stadt Schweinfurt wurde der Signalwert von 50 überschritten. Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) in der Stadt Schweinfurt bei 54,28 pro 100.000 Einwohnern (Stand: 13.10.2020, 8:00 Uhr).

Viele Neuinfektionen: Neue Allgemeinverfügung in Schweinfurt

Das bedeutet, dass ab Mittwoch, 14. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt in Kraft tritt, die folgende neue Regelungen enthält:

• In öffentlichen Räumen – auch in Gastronomiebetrieben – dürfen sich nur Gruppen von bis zu maximal fünf Personen (anstatt wie bisher bis zu zehn Personen) aufhalten
Private Zusammenkünfte sind ebenfalls auf maximal fünf Personen beschränkt
• Für Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen) sowie für nichtöffentliche Versammlungen gilt: maximal 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen (statt bisher bis zu 100 Teilnehmern) und maximal 50 Teilnehmer unter freiem Himmel (statt bisher bis zu 200 Teilnehmern). Der Veranstalter ist verpflichtet ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen vorzuzeigen
In Heimen und Krankenhäusern ist der Besuch je Bewohner auf eine Person pro Tag beschränkt. Bei Minderjährigen ist der Besuch von Eltern bzw. Sorgeberechtigten gemeinsam innerhalb einer von der Einrichtung festgelegten Besuchszeit möglich
• Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist von 23 Uhr bis 6 Uhr nicht gestattet
• In der Keßlergasse ist werktäglich in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

Corona-Regeln in Schulen und Kindergärten

In Schulen und Kindergärten werden die Maßnahmen gemäß Stufe 2 vorerst beibehalten, die Stufen 3 des jeweiligen Drei-Stufen-Plans der Bayerischen Staatsregierung werden nach Empfehlung des Gesundheitsamtes Schweinfurt noch nicht in Kraft gesetzt.

Grund dafür ist, dass in Kindertageseinrichtungen bislang kein Corona-Fall aufgetreten ist und in den Schulen die Infektionen bislang auf jeweils Schüler oder Schulpersonal einzelner Klassen beschränkt waren und durch das Kontaktpersonen-Management ausreichend eingedämmt werden konnten.

Das heißt es gilt weiterhin, dass Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe (weiterführende und berufliche Schulen) auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist.

In Kindergärten können weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen. Soweit Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzen, müssen weiterhin feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten zu ermöglichen. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen.

Die Stadt Schweinfurt appelliert an die Bürger

Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes können die aktuellen Infektionen nicht auf bestimmte Infektionsherde eingegrenzt werden, d.h. es besteht die Gefahr der unkontrollierten Weiterverbreitung des Erregers, was zu einer weiteren bzw. dauerhaften Überschreitung des Schwellenwerts beiträgt. Eine Kontaktnachverfolgung kann bei einer weiteren unkontrollierten Verbreitung des Erregers kaum mehr gewährleistet werden.

Die Stadt Schweinfurt appelliert daher erneut ausdrücklich an alle Bürger: Halten Sie sich an die geltenden Hygieneregeln. Tragen Sie, wo erforderlich eine Mund-Nasen-Bedeckung, halten Sie immer und überall ausreichend Abstand und denken Sie an die Nies- und Hustenetikette (Niesen und Husten in die Armbeuge) sowie das regelmäßige Händewaschen. Daneben kommt gerade in der kälteren Jahreszeit auch dem regelmäßigen Lüften in privaten und öffentlichen Räumen besondere Bedeutung zu, um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern.

Besonders im privaten Bereich gilt es, auf die Einhaltung aller geltenden Regelungen zu achten. Ein zu sorgenloser Umgang mit den Hygienebestimmungen führt vermehrt zu Infektionen und damit auch zu weiteren Beschränkungen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 20. Oktober 2020. 

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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