Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Diese Corona-Regeln gelten an Silvester: Das gilt es im Lockdown zu beachten

An Silvester gelten in Bayern strenge Corona-Regeln: Das gilt es am 31. Dezember 2020 zu beachten.

An Silvester 2020 gelten in Bayern strenge Corona-Regeln. Diese Vorschriften gelten am Jahreswechsel wegen der Corona-Pandemie:

  • Ausgangssperre gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr
  • Bußgelder bei Missachtung drohen
  • Kontaktbeschränkungen an Silvester
  • Verkauf von Feuerwerk zu Silvester 2020 in Deutschland verboten
  • Abbrennen und Mitführen von Böllern auf öffentlichen Plätzen verboten
  • Verbot von Ansammlungen und Versammlungen

Corona-Regeln an Silvester in Bayern

Einmal im Jahr dürfen Raketen, Batterien und Böller angezündet werden – und das ohne Strafe. Doch 2020 ist alles anders. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung strenge Maßnahmen festgelegt. 

Wer sich also darauf gefreut hat, auch in diesem Jahr zu Silvester Raketen in den Himmel zu schießen und sich an den bunten, glitzernden Funken zu erfreuen, hat Pech gehabt. Denn der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Das Abbrennen und das Mitführen von Pyrotechnik ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Die Stadt Bayreuth hat schon bekannt gegeben, wo das Verbot genau gilt.

Ausgangssperre an Silvester in Bayern

Wer sich nun aber denkt, dass er ja irgendwo anders dann Raketen abschießen kann, irrt gewaltig. Denn auch an Silvester gilt die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Und das Abschießen von Silvesterkrachern gilt nicht als triftiger Grund, um das Haus zu verlassen.

Jedoch sollte es kein Problem sein, im eigenen Garten oder im eigenen Hof eine Rakete zu zünden. Denn hierzu steht nichts in den FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Wer meint, sich nicht daran halten zu müssen, muss mit hohen Strafen rechnen. Laut verschiedener Medienberichte ist ein Bußgeld von mindestens 500 Euro fällig, wenn gegen die Ausgangssperre verstoßen wird.

Kontaktbeschränkungen an Silvester

Zudem wird der Jahreswechsel nicht von Party geprägt sein. Denn an Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Es gelten auch weiterhin die Kontaktbeschränkungen.

Also ein Haushalt darf sich mit einem anderen Haushalt treffen, jedoch dürfen es insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder bis 14 Jahren werden allerdings nicht mitgezählt.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion