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Silvester

Kein Feuerwerk in Bayreuth: Hier gilt das Böllerverbot – Ebersberger mit Appell wegen Corona

In der Bayreuther Innenstadt gilt an Silvester 2020 ein Böllerverbot. In diesen Straßen darf kein Feuerwerk gezündet werden. Außerdem äußert sich Oberbürgermeister Ebersberger zur Corona-Lage an Silvester.

Die Stadt Bayreuth erlässt erneut ein Verbot für Silvester und Neujahr zum Schutz der historischen Bausubstanz vor Brandgefahr. Das teilt die Stadt kurz vor Jahresende erneut mit. Auch wegen der Corona-Pandemie wird die Verbotszone vergrößert.

Hier gilt das Feuerwerksverbot in Bayreuth

Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erneut ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Das Verbot, das der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats im November beschlossen hat, gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit entsprechend sensiblem Baubestand, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel. Die Verbotszone fällt heuer – nicht zuletzt auch wegen der Corona-Pandemie – größer aus als im vergangenen Jahr.

Das Feuerwerksverbot gilt von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 24 Uhr, erläutert die Stadt Bayreuth. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke, Raketen, Knallkörper, Batterien und Ähnliches.

Mit einer entsprechenden Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen. Ein von der Stadt beauftragter privater Sicherheitsdienst wird die Einhaltung des Verbots überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Verbot von Feuerwerk in Bayreuth: keine Versammlung und Ausgangssperre

Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes, in Zeiten der Corona-Pandemie aber auch mehr denn je im Personenschutz. „Bei Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt entstehen erfahrungsgemäß schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen, die unter dem Aspekt einer Infektionsgefahr sehr problematisch sind. Wir appellieren daher an Bayreuths Bürgerinnen und Bürger, Ansammlungen in den Straßen auch an Silvester grundsätzlich zu vermeiden und die Abstandsregeln zu beachten“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU).

Daher gilt auch an Silvester und Neujahr ein vom Freistaat Bayern angeordnetes An- und Versammlungsverbot sowie eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh.

Historische Innenstadt Bayreuth besonders brandempfindlich

Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen seien zudem besonders brandempfindlich. Aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise bestehe die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet.

Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich im Bereich der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.

Grundsätzliches Verbot von Feuerwerk

Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass auch das Abbrennen von Silvesterböllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen verboten ist. Sie ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, auch in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof keine Feuerwerkskörper abzubrennen und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen, der ebenfalls seit Jahren unter dem Lärm von Silvesterböllern zu leiden hat.

Wer sich genauer informieren will, in welchen Straßenzügen der Innenstadt das Böllerverbot gilt, kann dies auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de tun. Dort findet sich neben weiteren Erläuterungen auch ein detaillierter Lageplan.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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