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Coronavirus

Neue Corona-Regeln ab heute in Bayern: Was ab Donnerstag gilt

Ab 2. September 2021 gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Hier gibt es den Überblick über die Neuerungen zur Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und der Inzidenz.

  • FFP2-Maskenpflicht in Bayern fällt weg
  • Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben
  • Inzidenz als Grundlage entfällt
  • 3G-Regelung tritt in Kraft

In Bayern ändern sich die Corona-Beschränkungen grundlegend. Das hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag (31. August 2021) erklärt.

Hier gibt es einen Überblick über die neuen Corona-Regeln in Bayern. Diese treten am 2. September 2021 in Kraft.

Inzidenz in Bayern fällt weg

  • Die 7-Tage-Inzidenz wird abgelöst. Alle Grenzwerte und die damit einhergehenden Beschränkungen entfallen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.
  • Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems kommt.

Bei der Krankenhausampel gelten folgende Richtwerte:

  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
  • Anhebung des Maskenstandards auf FFP2
  • Kontaktbeschränkungen
  • Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
  • Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung weitere Maßnahmen verfügen. Konkretes gibt es nicht.

3G-Regel in Bayern ab Inzidenz von 35

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.

Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Weitere Änderungen in Bayern: FFP2-Maskenpflicht entfällt

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:

  • Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
  • In geschlossenen Räumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der feste Sitzplatz in Veranstaltungen oder Gastronomie. Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht – allerdings keine FFP2-Maske. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen in Bayern

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos. So entfallen auch die Personengrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen.

Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

  • Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden
  • Werden 5.000 Personen überschritten, darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden
  • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss MPK von August
  • Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt Stehplätze ausgewiesen werden
  • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht
  • Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept vorlegen

Neuerungen für Schule in Bayern

Oberstes Ziel für die Schule sei nach Angaben der bayerischen Regierung der Präsenzunterricht. Hier gilt:

  • Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden ersatzlos gestrichen
  • Zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022 (14. September) gilt als besondere Schutzmaßnahme bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch am Platz. In der Grundschule können dabei wie bisher Stoffmasken verwendet werden, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske
  • Corona-Tests: In der Grundschulstufe sowie an Förderschulen zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“), an weiterführenden Schulen drei Mal pro Woche ein Selbsttest durchgeführt
  • Quarantäne wird geändert: Sie ist dann auf die Schülerinnen und Schüler einzugrenzen, die unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt zum erkrankten Schüler hatten, und kann bei negativem PCR-Test nach fünf Tagen auch schnell wieder enden. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall. Beim korrekten Einsatz von Luftreinigungsgeräten kann es auf eine Quarantäne der anderen Schüler sogar vollständig verzichten. Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse können für eine gewisse Zeit tägliche Testungen durchgeführt werden.
  • Schließlich kann im Rahmen der angepassten STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche eine Corona-Schutzimpfung auch während der Unterrichtszeit angeboten und durchgeführt werden.

Neues in der Gastronomie und Hotellerie in Bayern

In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde ab 1 Uhr. Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht.

Bei der Beherbergung entfallen die bisherigen Einschränkungen, wonach Zimmer nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen vergeben werden durften. Im Rahmen von 3G genügt es, wenn Test wie bisher bei Ankunft und danach jede 72 Stunden vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen.

Volksfeste bleiben verboten – Diskos dürfen öffnen

Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.

Es ist geplant, Clubs und Diskotheken mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober wieder zu öffnen. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.