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Bayreuth

Doppelmord von Mistelbach: Bundesgerichtshof verwirft Revision gegen Urteil

Die Doppelmörder von Mistelbach legten Revision gegen das Urteil des Bayreuther Landgerichts ein. Diese wurde nun verworfen.

Das Urteil des Bayreuther Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Doppelmörder legten Revision ein

Im Fall des Doppelmordes von Mistelbach wurden die beiden Beschuldigten am 23. Januar 2023 von der Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts schuldig gesprochen. Der Angeklagte Felix S. soll demnach die Eltern von Hannah S. im Januar 2022 in deren Schlafzimmer umgebracht haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hannah S. ihren damaligen Freund manipuliert und zum Mord überredet hat.

Das Gericht hatte Felix S. wegen Mord in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Hannah S. wurde wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legten die beiden Revision ein.




Bundesgerichtshof verwirft Revision

Die eingelegte Revision wurde vom 6. Senat des Bundesgerichtshofs (Az.: 6 StR 299/23) mit Beschluss vom 09. August 2023 als unbegründet verworfen. Das Urteil des Bayreuther Landgerichts vom 23. Januar 2023 ist somit gültig.

Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass das Verfahren vor dem Bayreuther Landgericht fehlerfrei verlief. Zudem sei der Strafausspruch auch nicht zu beanstanden.