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Zuletzt aktualisiert am 06. Oktober 2021 | 14:37

Coronavirus

Erste Corona-Ausgangssperre war rechtswidrig: Vernichtendes Urteil für Söder-Regierung

von bt-Redaktion

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die erste Ausgangssperre im März 2020 war rechtswidrig. Außerdem habe die Söder-Reigerung ein fragwürdiges Menschenbild.

Bayern handelt wegen dem Krieg in der Ukraine. Symbolfoto: Pixabay
Bayern handelt wegen dem Krieg in der Ukraine. Symbolfoto: Pixabay

Die Ausgangssperre im März 2020 war rechtswidrig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von Bayerns Staatsregierung verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt.

Zusätzlich bescheinigen die Richter der Bayerischen Regierung ein fragwürdiges Menschenbild.

Ausgansbeschränkung „unwirksam“: Gericht urteilt über Söder-Regierung

Am Montag (5. Oktober 2021) bekam ein Kläger aus Bayern in einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs recht. Der Kläger hatte gegen die Ausgangssperre im März 2020 geklagt. Nach Angaben der Welt haben die Richter die Ausgangsbeschränkung für rechtswidrig erklärt.

Söder hatte den Bürgern im Freistaat unter Androhung hoher Bußgelder untersagt, das Haus zu verlassen. Nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein beziehungsweise mit Familienmitgliedern waren erlaubt.

Die Welt schreibt zu dem Urteil: Laut Gericht habe diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzverordnung „gegen das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen und sei deshalb „unwirksam“ gewesen.

Zweifel an Effektivität der Ausgangssperre in Bayern

Die Welt zitiert weiter, dass es versäumt wurde „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“.

Weiter zweifeln die Richter an der Effektivität der Ausgangssperre im März 2020. Zuletzt geben sie der Regierung ein vernichtendes Urteil: „Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus.“ Die Richter bescheinigen der Bayerischen Regierung damit ein fragwürdiges Menschenbild, welches sie von den Bürgern habe.

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