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Bayreuth

Fällen von Bäumen in Bayreuth: Was ist erlaubt?

Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz macht auf die Regeln der städtischen Baumschutzverordnung aufmerksam, die große Laubbäume im Stadtgebiet schützt.

Laut Informationen der Stadt Bayreuth sind einstämmige Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimeter und mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang – jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden – aufweist, nicht geschützt.

Einige Bäume sind geschützt, andere nicht

Bei Nadelbäumen gilt die Baumschutzverordnung nur für Eiben und Gingkos. Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobst- und Walnussbäumen) fallen ebenfalls nicht unter die Verordnung. Gleiches gilt für den Baumbestand der Forstwirtschaft, des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität, für Bäume in Baumschulen und Gärtnereien sowie in ausgewiesenen Kleingartenanlagen.

Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth, die schriftlich beantragt werden muss. Die Entscheidung über einen Antrag zur Baumfällung nimmt aufgrund der erforderlichen fachlichen Stellungnahmen meist geraume Zeit in Anspruch. Anträge sollten daher rechtzeitig vor der beabsichtigten Fällung gestellt werden. Lesen Sie auch: Von 30. bis 31. August 2023 kam es in Kulmbach zu drei Einbrüchen.




Weitere Informationen über die Vorschriften sind verfügbar

Der vollständige Text der Baumschutzverordnung und die Antragsformulare sind beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz in der Schlossgalerie, Kanalstraße 3,  erhältlich. Sie stehen außerdem auf der städtischen Homepage zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz in der Schlossgalerie (Kanalstraße 3, 3. Stock, Zimmer 347 oder 349) und telefonisch unter 0921 25-1388, 25-1175 oder 25-1143.