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Tiere

Gassigehen soll zur Pflicht werden – neue Regeln für Herrchen und Frauchen 2021 geplant

Gassigehen soll im kommenden Jahr verpflichtend werden. Das will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einführen. Außerdem will sie noch strengere Regeln für Hundezüchter und Tiertransporter etablieren. 

Hunde sind nach Katzen nach Auswertungen von statista die beliebtesten Haustiere der Deutschen. Wer sich einen Hund anschafft weiß in der Regel, dass diese Tiere jeden Tag Auslauf brauchen. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner (CDU), will nun in einer Verordnung das Gassigehen regeln.

Neue Regeln für Herrchen und Frauchen

Hundehalter sollen zukünftig ihren Hunden mindestens zweimal täglich Auslauf für insgesamt mindestens eine Stunde außerhalb eines Zwingers gewähren, berichtet die Tagesschau. Das will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einer Verordnung festlegen.

Die Ministerin will Hunden so ausreichend Auslauf und Betreuung ermöglichen. Zudem sollen strengere Regeln für Tiertransporte und Hundezüchter erlassen werden. Laut der Tagesschau habe ihr Ministerium mitgeteilt, dass eine solche Verordnung in den ersten Monaten des kommenden Jahres erlassen werden solle. Es gäbe bereits einen Entwurf der CDU-Politikerin, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden solle.

Strengere Regeln für Hundezüchter

Klöckner will auch strengere Regeln Hundezüchter festlegen. So sollen sich künftig private und professionelle Hundezüchter mindestens vier Stunden am Tag um Welpen kümmern. Die kleinen Hunde sollen damit ausreichend an Menschen gewöhnt werden. Für die Zucht solle gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe – den Welpen-Nachwuchs einer Hündin – gleichzeitig betreuen darf, berichtet die Tagesschau.

Hunde ständig anzuketten, solle grundsätzlich verboten werden und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Härtere Bestimmungen für Tiertransporte

Nach Angaben der Tagesschau sagte eine Sprecherin der Ministerin, dass für Kontrollen die Behörden der Länder zuständig seien. Dabei gehe es hauptsächlich um das Halten von Hunden in Zwingern und nicht, ob ein Hundebesitzer schon Gassi gehen war.

Die Bundeslandwirtschaftsministerin will außerdem noch festlegen, dass Tiertransporte innerhalb Deutschlands maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, wenn es im Inneren des Transporters über 30 Grad Celsius heiß werden kann.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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