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Große Lockerungen für Sport in Bayern: Mannschaftssport wieder möglich – das gilt schon ab morgen

Bereits ab Freitag, den 21. Mai 2021, gibt es große Lockerungen für Mannschaftssport in Bayern. Es darf wieder in Gruppen trainiert werden.

In Bayern wird wieder mehr Sport möglich sein. Nach den neuesten Anpassungen der bayerischen Infektionsschutzverordnung darf in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 100 wieder Kontaktsport in Mannschaftsstärke ausgeübt werden.

Hier gibt es eine Übersicht über die neuesten beschlossenen Lockerungen.

Lockerungen im Sport in Bayern: Fußballspielen ist wieder möglich

Diese Lockerung gilt ab Freitag, 21. Mai 2021, für sämtliche Altersklassen. Einzige Voraussetzung: Die Teilnehmer müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Vollständig Geimpfte und nachweislich genesene Personen sind ebenfalls zugelassen. Fällt die Inzidenz unter 50, entfällt sogar die Testpflicht.

Das teilt auch der Bayerische Fußballverband (BFV) mit: “Ab diesem Freitag, 21. Mai 2021, ist altersunabhängiges Mannschaftstraining (generell Kontaktsport unter freiem Himmel) in Gruppenstärken bis zu 25 Personen ohne jede Altersbeschränkung wieder gestattet – Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt und alle Teilnehmenden über einen Corona-Test mit negativem Ergebnis verfügen, oder aber zur Gruppe der Corona-Genesenen und vollständig Geimpften zählen.”

Doch bevor Kontaktsport wieder ausgeübt werden darf, muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde diese Lockerung beim Bayerischen Gesundheitsministerium beantragen. Der Landkreis Bayreuth hat diese Lockerung bereits heute mitgeteilt.

Das gilt beim Corona-Test beim Sport

BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher sagt zu den Lockerungen: „Das ist ein wichtiger Schritt zurück zu etwas mehr Normalität, wenngleich die Testungen nach wie vor in Gebieten mit 7-Tages-Inzidenzen zwischen 50 und 100 eine hohe Hürde für unsere Vereine darstellen. Deswegen setzen wir uns nach wie vor dafür ein, dass auch Testungen, die in KiTas, Schulen oder beim Arbeitgeber durchgeführt werden, für den Sport herangezogen werden können.“ Aktuell heißt es in der Verordnung, dass die Sportler und Sportlerinnen über einen „Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen“ müssen.

Im Innenbereich ändert sich nichts: Dort sind weiter nur Individualsportarten mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt, wenn die Inzidenz unter 100 ist.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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