Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Hat das RKI zu viel Macht? Geheimes Bundestags-Gutachten durchgesickert

Juristen haben ein Gutachten über die Macht des RKI verfasst. Sie sehen die aktuellen Regelungen “kritisch”. 

Juristen kritisieren die Macht des RKI: In der Corona-Politik hat RKI-Chef Wieler aus Sicht von Bundestags-Experten zu viel Macht. Die Kontrolle des RKI über den Genesenenstatus stellt für sie ein Problem dar.

Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das Robert-Koch-Institut war Stein des Anstoßes für ein Gutachten über das RKI. Nun sind Teile des Gutachtens durchgesickert.

RKI hat zu viel Macht: Grundrechtrelevante Entscheidungen

Juristische Experten des Bundestags verfassten ein Gutachten und nahmen dabei die Rolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) und seines Chefs Lothar Wieler ins Visier. Der nun publik gewordenen Expertise zufolge hat das RKI zu viel Macht bei der Bestimmung des Genesenenstatus. Die Juristen machten auf die „hohe Grundrechtsrelevanz“ solcher Regelungen aufmerksam. Der Bild liegen Teile des Gutachtens vor.

Das RKI kann auf eigene Faust festlegen, wie lange Menschen nach einer Corona-Infektion als genesen gelten. Bestätigt wird dies durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Das brisante: Für Millionen von Menschen geht es dabei um Grundrechte.

Bundestag-Gutachten: RKI Rolle “kritisch”

Laut Bild-Informationen befasst sich das Gutachten mit der Bedeutung der Frage, wer wie lange als geimpft oder genesen gilt. In dem Dokument wird nach Bild-Angaben betont, dass dies eine „hohe Relevanz für die Wahrnehmung von Grundrechten“ habe.

Die „Regelung des Immunitätsnachweises“ bilde demnach die „Grundlage für die Frage, ob die Grundrechte der betroffenen Person durch die Corona-Maßnahmen beschränkt werden dürfen oder ob aufgrund der Immunisierung eine Ausnahmeregelung gelten kann“.

Schließlich gelten für Geimpfte, Geboosterte und Genesene keine starken Beschränkungen wie es für Ungeimpfte der Fall ist. Damit kann das RKI über die Grundrechte von Bürgern verfügen – ohne Prüfung. Die Juristen, die das Gutachten für den Bundestag erstellt haben, sehen eine Bestimmung des Genesenenstatus durch das RKI statt durch das Parlament „kritisch“.

Bundesregierung in der Kritik

Wie die Bild weiter berichtet, gibt es in dem Bericht Kritik an der Bundesregierung, da sie „wesentliche Aspekte der Regelung zum Genesenennachweis nicht mehr selbst regelt, sondern dies einer weiteren Stelle, nämlich dem RKI, überlässt“. Es gebe keinen Grund, warum man den Genesenenstatus nicht mit einem „nicht durch eine Anpassung der Rechtsverordnung im regulären Rechtssetzungsverfahren“ verändern könne.

Es gebe große „Zweifel“, ob dies „verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt“, steht in dem Dokument.