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Coronavirus

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Das passiert mit Ungeimpften beim BRK in Bayreuth

Ab Mittwoch, 16. März 2022, müssen Gesundheitseinrichtungen ungeimpfte Mitarbeiter melden. Was bedeutet dies für das BRK Bayreuth?

Ab Mittwoch, 16. März 2022, gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Ab dann müssen Mitarbeiter des Gesundheitswesens einen gültigen Impf- oder Genesenenausweis vorbringen können. Andernfalls muss der Arbeitgeber dies dem Gesundheitsamt melden.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen auszusprechen, obliegt allerdings dem Arbeitgeber. Wie geht das Bayerische Rote Kreuz (BRK) in Bayreuth in einem solchen Fall vor? Kann auf ungeimpfte Retter verzichtet werden? Das bt hat nachgefragt.

Hohe Impfquote beim BRK Kreisverband Bayreuth

Die Impfquote unter den Mitarbeitern des Bayerischen Roten Kreuzes in Bayreuth sei sehr hoch, wie Pressesprecher Tobias Schif auf Anfrage des bt erklärt. Nur sehr wenige Mitarbeiter hätten sich bislang noch nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Eine drohende Personalknappheit durch die Impfpflicht sei nicht zu erwarten.

Dennoch nehme der BRK Kreisverband die Sorgen seiner Mitarbeiter sehr ernst, so Schif weiter. Man sehe sich daher in der Verantwortung, mehr als nur seine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern zu leisten. Deswegen habe man in den vergangenen Wochen einige Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern geführt, um gemeinsam individuelle Lösungswege zu erarbeiten.

Diese Gespräche hätten außerdem gezeigt, dass es zwar durchaus ein paar wenige Mitarbeiter gebe, die sich bisher nicht haben impfen lassen, jedoch verfügen diese über triftige medizinische Gründe und gültige Belege hierfür.




“Kein Kündigungsgrund”

Ungeimpft zu sein, sei per se kein Kündigungsgrund für den BRK Kreisverband Bayreuth, sagt Schif.

“Nur wenn der Mitarbeitende in einem Bereich des BRK Kreisverbandes Bayreuth arbeitet, der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen ist und – ohne nachweisliche Begründung – zum 15. März keine Impfung gegen das Coronavirus vorweisen kann, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden”, so Schif auf Anfrage des bt.