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Corona-Gipfel

Impfpflicht, Impfregister, Lockerungen, 3G: Neue Beschlussvorlage für Bund-Länder-Treffen aufgetaucht – darum geht es aktuell

Vor dem Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch, 16. Februar 2022, ist eine neue Beschlussvorlage aufgetaucht. Um diese Themen soll es bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Nachmittag gehen.

Bereits am Montag gab es eine Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen, das heute, Mittwoch, 16. Februar 2022, stattfinden wird.

Am Morgen ist eine überarbeitete Version aufgetaucht, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wird es heute um Lockerungen in der Corona-Politik gehen. Ein Punkt rückt auf der Agenda plötzlich weit nach oben.

Update vom 16. Februar 2022 um 15:33 Uhr: MPK: Impfpflicht soll kommen, womöglich sogar Impfregister

Aktuell beraten die Spitzen aus Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie. Es wird im Allgemeinen mit Corona-Lockerungen gerechnet.

Beim Corona-Gipfel will man weiter an einer allgemeinen Impfpflicht festhalten. Ein neues Detail lässt nun aber aufhorchen, von dem bei der Impfpflicht meist nur am Rande die Rede war: ein Impfregister. Der Münchner Merkur berichtet, dass ein Impfregister auf der Agenda der MPK weit nach oben gerückt sei.

Demnach werde die Forderung nach einem Impfregister in Verbindung mit einer allgemeinen Impfpflicht nun sogar als “erforderlich” beschrieben. Eine Bestätigung für diese Passage gibt es noch nicht.

Das Forderung nach einem Impfregister kommt etwas überraschend. Zuletzt hatte sich die Bundesregierung gegen ein solches Register ausgesprochen.

Erstmeldung vom 16. Februar 2022 um 08:01 Uhr: Lockerungen bei MPK heute

Laut RND sei der neue Beschlussvorschlag zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Bei privaten Treffen soll es gar keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr geben, sofern alle geimpft oder genesen sind. Die Beschränkungen für Ungeimpfte dagegen sollen nicht abgeändert werden. Die Aufhebung Kontaktbeschränkungen für Geimpfte hat Bayern bereits gestern verkündet.

Wie schon in der ersten Beschlussvorlage angedacht, steht auch in der zweiten die Planung für die Gastronomie die 3G-Regel ab dem 4. März einzuführen. In Diskotheken und Clubs könnte am selben Tag die 2G-Plus-Regel eingeführt werden.

Lockerungen bei Großveranstaltungen

Ein neuer Punkt des Beschlussvorschlags sind laut RND die Lockerungen bei Großveranstaltungen im Freien. Hier soll bei einer Maximalzuschauerzahl von 25.000 eine Auslastung von 75 Prozent zulässig gemacht werden. In Innenräumen werden maximal 6.000 Zuschauer und eine Auslastung von 60 Prozent angegeben. Auch hier wird der 4. März als Stichtag genannt.

In “geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie Bussen und Bahnen” ist laut der Beschlussvorlage weiterhin die Maskenpflicht geplant. Alle tiefergreifenden Schutzmaßnahmen sollen ab dem 20. März entfallen. Aber: Neu ist die Aufforderung, dass die Bundesregierung eine Teststrategie über den 31. März hinaus entwickeln soll – damit einhergehe nach Informationen des RND auch, dass die Testverordnung, die am 19. März ausläuft, verlängert werden soll.




Impfpflicht im Gesundheitswesen

Ein bisher essentieller Bestandteil zum Thema Impfpflicht fehle laut RND in dem Papier: Nämlich der Stichtag des 15. März 2022, an dem die Impfpflicht umgesetzt werden soll. Es heiße schlichtweg “Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen.”

Außerdem sei zu lesen, dass die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sichergestellt werden müsse. “Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip”, wie es in der Vorlage steht. Die letzte Stufe sei das Betretungsverbot. In diesem Zusammenhang werde auch erstmals erwähnt, dass Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden sollen.

Zur tatsächlichen Umsetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen stehe nach dem Bericht des RND in der Vorlage nur, dass die Angestellten “gesetzlich verpflichtet” werden, nachzuweisen, dass sie geimpft oder genesen sind – oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.