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Polizei

Jugendlicher attackiert Rettungskräfte im Kreis Bayreuth: Vier Helfer verletzt

Ein Jugendlicher hat im Kreis Bayreuth Menschen attackiert, die ihm helfen wollten. Insgesamt wurden vier Menschen durch Schläge und Tritte verletzt.

Ein Jugendlicher hat bei Bischofsgrün vier Menschen angegriffen, die ihm helfen wollten. Darunter waren auch Rettungskräfte. Das teilt die Polizei am Dienstag (14. Dezember 2021) mit.

Ein unschöner Vorfall mit strafrechtlicher Konsequenz ereignete sich am Samstagabend (11. Dezember 2021) auf der B303 bei Bischofsgrün. Durch einen Verkehrsteilnehmer wurden gegen 18.35 Uhr zwei Personen auf der Bundesstraße mitgeteilt, die dem Anschein nach Hilfe benötigten.

Rettungsdienst bei Bischofgrün angegriffen

Nachdem der Fahrer angehalten hatte, wurde dessen Fahrzeug unvermittelt durch eine der Personen attackiert und am Dach der Frontscheibe beschädigt, berichtet die Polizei. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer “wurde mit Schlägen traktiert”.

Da von hilfsbedürftigen Personen ausgegangen wurde, kam der Rettungsdienst. Nach Angaben der Polizei wurden die Helfer ebenfalls angegriffen. Die nach Angaben der Polizei offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehende Person schlug weiter um sich und traf die Retter mehrmals.

Nur mit massiver Kraftanstrengung gelang es den Jugendlichen zu fixieren und einigermaßen zu beruhigen, teilt die Polizeit mit. Bei der Durchsuchung der Sachen wurde der Grund des Verhaltens gefunden: Im Rucksack des Beschuldigten befanden sich eine geringe Menge an LSD, teilt die Polizei Bayreuth-Land mit.

Jugendlicher verletzt insgesamt vier Personen

Letztendlich muss sich der Jugendliche wegen tätlichen Angriffes, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. Insgesamt wurden vier Personen verletzt. Es entstand ein Schaden von etwa 2.500 Euro.

Der Jugendliche könnte nach Angaben der Polizei eine empfindliche Strafe bekommen: “Als besonders verwerflich ist der Umstand zu werten, dass Personen zu Schaden gekommen sind, die ursprünglich zum Helfen gekommen sind. Durch den Gesetzgeber wurde dies besonders mit der Schaffung des §115 StGB, der ein Strafmaß von drei Monaten bis fünf Jahren vorsieht, gewürdigt.”