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Zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2022 | 21:03

Klimaschutz

Aus für Bürgerbegehren zum Klimaentscheid in Bayreuth? „Juristische Erbsenzählerei“

von bt-Redaktion

Das Bürgerbegehren Klimaentscheid fordert die Stadt Bayreuth dazu auf, einen konkreten, „verbindlichen“ Maßnahmenplan anzufertigen, wie bis zum Jahr 2030 ein klimaneutrales Bayreuth erreicht werden kann.

Der Klimaentscheid Bayreuth kritisiert Oberbürgermeister Ebersberger und die Stadt Bayreuth. Archivbild: Klimaentscheid Bayreuth
Der Klimaentscheid Bayreuth kritisiert Oberbürgermeister Ebersberger und die Stadt Bayreuth. Archivbild: Klimaentscheid Bayreuth

Ein klimaneutrales Bayreuth: Das strebt die Bürgerinitiative „Klimaentscheid Bayreuth“ an. Dafür wurden mit einem Bürgerbegehren tausende Unterschriften gesammelt.

Einen „verbindlichen Maßnahmenplan“ soll die Stadt erstellen und möglichst schnell umsetzen, mit dem Ziel, bis 2030 ein klimaneutrales Bayreuth zu erreichen. Derartige Formulierungen stehen dem Erfolg solcher Begehren wohl jedoch im Weg. Im Stadtrat am 29. Juni 2022 war das Begehren ein heißes Gesprächsthema.

Klimaentscheid Bayreuth im Stadtrat

Konkret hat sich die Stadtverwaltung mit der formellen und materiellen Tauglichkeit des Begehrens beschäftigt. Formell gab es nichts Wesentliches zu beanstanden, außer 1737 ungültige Unterschriften – 3502 waren gültig, so teilt Verwaltungsdirektorin Manuela Brozat in der Sitzung mit. Lesen Sie auch: Das sagte OB Ebersberger am Anfang des Monats zum Begehren.

Probleme gab es eher juristisch, wie berufsmäßiges Stadtratsmitglied und Rechtsreferent Ulrich Pfeifer aufzeigt. Außerdem schickt er voraus: Die Entscheidung, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, ist eine reine Rechtsfrage. Die Kommune habe darüber keinen Ermessensspielraum. Und: Wenn es sich als nicht zulässig herausstellt, dann sei es abzulehnen, egal ob das Bürgerbegehren vom Stadtrat als „zweckmäßig“ erachtet wird oder das Ziel als erstrebenswert gilt.

Ohne Plan keine Umsetzung

Pfeifer listete im Folgenden zwei Formulierungen als Musterbeispiele auf. Zunächst sei die Forderung, einen „verbindlichen“ Maßnahmenplan zu erstellen, nicht möglich, denn das Wort „verbindlich“ beinhalte gleich eine Umsetzungsverpflichtung. Auch das übergeordnete Ziel „echte Klimaneutralität bis 2030 erreichen“ lasse auf ein direktes Umsetzungserfordernis schließen. Dieses Ziel könne jedoch nur erreicht werden, wenn der Maßnahmenplan auch umgesetzt werde. Auf diesen könne man sich aber noch nicht verpflichten, da man die Inhalte und die finanziellen Auswirkungen noch nicht kenne.

In Ziffer 2 des Begehrens sei weiterhin zu lesen, dass man nach der Diskussion mit den Bürgern und Bürgerinnen den Maßnahmenplan überarbeiten müsse. Dies stünde außer Frage, wenn in Ziffer 1 ein „verbindlicher“ Maßnahmenplan verlangt werde. Diese Formulierungen sorgen laut Pfeifer dafür, dass das gesamte Begehren unzulässig sei, da es sich um wesentliche Punkte des Begehrens handle.




„Juristische Erbsenzählerei“

Karsten Schieseck (BG) war in der folgenden Diskussion klar verärgert und warf der Verwaltung „juristische Erbsenzählerei“ vor: „Ich bin enttäuscht von unserem Oberbürgermeister und von unserer Verwaltung, dass der Klimaschutz zu einer Chefsache gemacht wird, wenn dann nicht einmal den Unterzeichnern entgegengekommen wird. Nein, was wir machen, ist juristische Erbsenzählerei.“

Auch Stefan Schlags von den Grünen sieht die Ausführungen kritisch: „Herrn Pfeifers Ausführungen mögen ja korrekt sein, aber die Umsetzungserfordernis kommt nicht von den Bürgern, sondern von der Klimakrise. Alle Wissenschaftler sagen, dass eine Klimaneutralität bis 2040 nicht geeignet ist, um auch in unseren Breiten die Folgen der Klimakrise zu vermeiden.“

Dicke Luft im Stadtrat

Gegen den Vorwurf der Erbsenzählerei wehrt sich Pfeifer vehement: „Wir standen nicht mit schäum vorm Mund vor dem Begehren und haben krampfhaft nach Fehlern gesucht, um es zu verhindern. Ich verwahre mich aufs Schärfste gegen den Vorwurf der Erbsenzählerei.“ Die Verwaltung habe schlichtweg ihre Arbeit gemacht, denn auch das Begehren müsse rechtlichen Vorgaben folgen.

Zweiter Bürgermeister Andreas Zippel (SPD) bestätigt diesen Umstand, weist aber auch darauf hin, dass man politisch hinter dem Begehren stehe: „Wir entscheiden heute nur über die rechtliche Ebene. Das Begehren muss genau das aufarbeiten, was rechtlich vorgegeben wird. Aber es muss auch politisch eingeordnet werden. Wir sind es den Bürgern schuldig, dass wir zeitnah erarbeiten, wie wir dieses Klimaschutzkonzept umsetzen können.“

Nach längerer Diskussion akzeptierte der Stadtrat mit 25 zu 15 Stimmen die Analyse der Verwaltung und sprach sich somit gegen das Begehren aus.




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