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Kulmbach

Kommunbräu Kulmbach kündigt Wirtin: Anwalt will dagegen vorgehen

Die Kulmbacher Kommunbräu hat ihrer Wirtin die Kündigung ausgesprochen. Ihr Anwalt betrachtet die Kündigung als ungültig.

“Das Pachtverhältnis ist gekündigt worden”, sagt Kommunbräu-Betriebsleiter Alexander Matthes gegenüber dem bt. Die Kündigung soll ihm zufolge bereits zum 30. April gelten. Doch von der Gegenseite kommt Gegenwind.

Wirtin Foteini Batzaka hat die Kommunbräu im Herbst 2022 wiedereröffnet. Neben dem hauseigenen Bier und deftiger Wirtshauskost hat sie regelmäßig Veranstaltungen angeboten, vom griechischen Abend bis zum Tanztee am Nachmittag. Am gestrigen Mittwoch, den 24. April 2024, erhielten die Kommunbräu-Anteilseigner eine E-Mail vom Vorstand der Genossenschaft. Der Vorstand habe entschieden, der Wirtin zum 30. April zu kündigen, hieß es darin.

In dem Schreiben wirft der Vorstand der Wirtin “gravierende vertragliche Pflichtverletzungen” vor. Im Gespräch mit dem bt wollen die beiden Vorstandsmitglieder Alexander Matthes und Kai-Michael Meins sich nicht dazu äußern, was genau damit gemeint ist. “Es wird zum momentanen Zeitpunkt keine weiteren Informationen seitens der Vorstandschaft geben”, sagt Matthes.

Anwalt will notfalls vor Gericht ziehen

Die Kündigung sei unwirksam, sagt der Münchner Rechtsanwalt Christos Perperidis, der die Gegenseite vertritt. “Wir gehen davon aus, dass das Pachtverhältnis weiterbesteht”, sagt er im Gespräch mit dem bt. Er und seine Mandantin würden auf die Schreiben der Genossenschaft antworten. “Und danach können wir von mir aus vor Gericht. Das ist deren Entscheidung.”

Für eine fristlose Kündigung fehle die triftige Begründung, so Perperidis. Die Vorstandschaft werfe seiner Mandantin vor, die Kaution nicht hinterlegt und die Umsatzzahlen einzelner Monate nicht pflichtgemäß übermittelt zu haben. Beides ist dem Anwalt zufolge falsch. Die Vorstände der Genossenschaft wollten sich auch hierzu auf Nachfrage nicht äußern.

Der Anwalt zeigt sich offen für eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals: “Wir würden ein Gespräch mit ihnen führen. Aber nicht unter der Prämisse, dass wir bald gehen sollen.”