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Coronavirus

Kontaktbeschränkungen: Welche Familienmitglieder darf ich in Bayern derzeit besuchen?

Ab Mittwoch (6.5.2020) dürfen sich in Bayern enge Familienangehörige wieder treffen und besuchen. Doch wer ist das eigentlich? Welche Familienmitglieder darf ich in Bayern zur Zeit besuchen?

Ab Mittwoch (6.5.2020) dürfen sich in Bayern enge Familienangehörige wieder treffen und besuchen. Doch wer ist das eigentlich? Welche Familienmitglieder darf ich in Bayern zur Zeit besuchen? Die Antworten gibt’s hier.

“Verwandte in gerade Linie” – Wen aus meiner Familie darf ich besuchen?

Am Dienstag (5.5.2020) hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verkündet, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern schrittweise gelockert werden. Kontaktbeschränkungen bleiben weiter bestehen.

Menschen in Bayern dürfen also seit Mittwoch die Wohnung wieder ohne triftigen Grund verlassen. Physische Kontakte zu Menschen aus anderen Haushalten sollen aber weiterhin “auf ein absolut nötiges Minimum” reduziert werden”.

Darf ich in Bayern meine Geschwister besuchen?

Davon ausgenommen ist dabei die bislang getroffenen Ausnahme, sich mit einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen. Daneben ist ab jetzt auch erlaubt, Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Verwandte in gerader Linie sind Personen, die voneinander abstammen. Ab sofort ist es also erlaubt Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, Kinder oder auch Enkel zu besuchen. Daneben sind auch Treffen und Besuche von Geschwistern erlaubt. Große Familienfeiern oder Ansammlungen in der Öffentlichkeit bleiben weiter untersagt.

Die von Markus Söder getroffenen Regelungen gelten für Bayern. In anderen Bundesländern können andere Regelungen gelten.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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