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Zuletzt aktualisiert am 02. März 2022 | 18:41

Gericht

Längere Arbeitszeiten in der Pflege gekippt: Bayreuther Urteil hat Auswirkungen auf ganz Bayern

von Noureddine Guimouza

Länger Arbeiten in der Pandemie? Nach einem Urteil des Bayreuther Verwaltungsgericht soll die Allgemeinverfügung ausgesetzt werden.

Die Regierung von Oberfranken benennt einen Ärztlichen Koordinator für die Krankenhäuser. Symbolbild: pixabay
Die Regierung von Oberfranken benennt einen Ärztlichen Koordinator für die Krankenhäuser. Symbolbild: pixabay

Viele bayerische Regierungsbezirke hatten beschlossen, Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich in der Pandemie notfalls über die regulären Arbeitszeiten hinaus arbeiten zu lassen.

Dagegen hatte eine Privatperson und der Gewerkschaftsverbund Verdi gerichtlich geklagt und recht bekommen. Nun zeigt das Urteil Auswirkungen für ganz Bayern.

Allgemeinverfügung wird in allen Regierungsbezirken ausgesetzt

Bis zu 12 Stunden arbeiten – in der Pandemie. Das hatten zahlreiche bayerische Regierungskreise zu Beginn der Omicron-Welle für die Arbeitnehmer aus dem Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen. Doch der Gewerkschaftsverband Verdi sowie eine private Person gingen dagegen gerichtlich vor. Mitte Februar hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth bereits verkündet, dass die Allgemeinverfügung der längeren Arbeitszeiten zumindest für die Antragsteller außer Vollzug gesetzt werde. Wie Verdi nun am Mittwoch, 2. März 2022, mitteilt, soll die Aussetzung auch für alle weiteren Regierungsbezirke Bayerns gelten. Dies ist bereits ab Donnerstag, 3. März 2022, der Fall. Den Eilanträgen der Kläger war bereits Mitte Februar statt gegeben worden.




Allgemeinverfügung ist laut Gericht nicht klar genug formuliert

Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von Verdi Bayern „Wir begrüßen die Beendigung der Allgemeinverfügungen, auch wenn diese Einsicht erst durch unsere Klage am Verwaltungsgericht Bayreuth erzwungen werden musste. Aber besser spät als nie.“ Sie hoffe weiterhin, dass die Staatsregierung künftig von derartigen Sonderbelastungen „die Finger lasse“, heißt es in der Mitteilung.

Das Gericht sah zwar keine prinzipiellen Einwände gegen die Anordnungen von verlängerten Arbeitszeiten im Pflegebereich, um infektionsbedingte Ausfälle zu kompensieren. Jedoch sei die Allgemeinverfügung zu schwammig formuliert. Es gehe nicht eindeutig daraus hervor, wer von der Regelung betroffen ist. Zudem enthalte sie zahlreiche unklar definierte Rechtsbegriffe, so die Begründung des Gerichts laut einem Bericht von infranken.de.

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