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Landkreis Bayreuth

Wasser abkochen im Landkreis Bayreuth: Hier gilt die Empfehlung

In manchen Gebieten des Landkreises Bayreuth gilt ab Mittwoch, den 18. Januar 2023, die Empfehlung, das Leitungswasser abzukochen.

Die Juragruppe beendet die Desinfektion des Trinkwassers in ihrem Versorgungsgebiet im südlichen Landkreis Bayreuth.

Deswegen spricht der Wasserversorger eine vorübergehende Abkochempfehlung aus.

So steht es um das Trinkwasser im südlichen Landkreis Bayreuth

Die Juragruppe und das Gesundheitsamt Bayreuth haben im Dezember eine Abkochanordnung verhängt, weil sie im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz Keime entdeckt hatten. Seit 16. Dezember hat die Juragruppe Teile ihres Trinkwassernetzes mit einem chlorhaltigen Desinfektionsmittel gereinigt. Nun hat das Bayreuther Gesundheitsamt die Chlorungs-Anordnung aufgehoben, teilt die Juragruppe mit.

“Ab ca. Mittwoch, den 18. Januar 2023, wird dann aus allen Abnahmestellen nur noch Trinkwasser ohne Desinfektionsmitteln fließen”, so Juragruppe-Werkleiter Hans Hümmer. Doch gerade deswegen habe die Juragruppe eine Abkochempfehlung für Teile des Wassernetzes ausgesprochen. Grund dafür ist laut Hümmer “der Umstand, dass es direkt nach der Beendigung der Chlorung zu einer kurzfristigen Aufkeimung im Verteilnetz kommen kann, aber nicht muss”.




Hier sollen Bürger ihr Wasser abkochen

Die vorsorgliche Abkochempfehlung gilt ab Mittwoch, den 18. Januar 2023. Wie lange die Empfehlung gilt, steht noch nicht fest. Das liegt laut Hümmer daran, dass nicht klar ist, ob es zur Aufkeimung kommt. “Wir gehen jedoch aufgrund einschlägiger Erfahrungen anderer Wasserversorger von fünf bis acht Tagen aus”, sagt der Werkleiter. Am Samstag, den 21. Januar 2023, wolle die Juragruppe eine Probe nehmen. Wenn diese die Keimfreiheit nachweist, so Hümmer, könne die Abkochempfehlung am folgenden Montag, den 23. Januar, fallen.

“Ziel aller Bemühungen ist, die abschließende und vollkommen gesicherte Keimfreiheit des ganzen Verteilnetzes und des Trinkwassers, wie Sie es seit Jahrzehnten in der Juragruppe gewohnt sind, zu erreichen”, sagt Hümmer. “Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter, damit sich diese Nachricht schnellstmöglich verbreitet.”

Die Abkochempfehlung gilt für folgende Gebiete:

  • das Gebiet der Stadt Pegnitz für die Gemeindeteile Rastpark Fränkische Schweiz, Bronn, Buchau, Hainbronn, Heroldsreuth, Hollenberg, Horlach, Lehm, Lüglas, Nemschenreuth, Neudorf, Pegnitz, Reisach, Rosenhof, Willenberg, Willenreuth.
  • das Gebiet der Stadt Pottenstein für die Gemeindeteile Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh.
  • die Ortschaft Weidlwang der Stadt Auerbach.