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Zuletzt aktualisiert am 13. September 2023 | 10:53

Bayreuth

Landtags- und Bezirkswahl 2023: Hinweise zur Stimmabgabe

von bt-Redaktion

Am Sonntag, 8. Oktober 2023, findet die Bayerische Landtags- und oberfränkische Bezirkswahl statt. Die Stadt Bayreuth ist in 38 allgemeine Stimmbezirke aufgeteilt.

Symbolbild: Pixabay
Symbolbild: Pixabay

Laut einer Pressemitteilung der Stadt Bayreuth sind die Wahllokale von 08:00 bis 18:00 Uhr am 8. Oktober 2023 geöffnet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit bis zum 17. September 2023 übersandt werden, sind der jeweilige Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem abgestimmt werden kann. Stimmberechtigte können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Zur Stimmabgabe müssen die Wahlbenachrichtigung und der amtlichen Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

Zwei Stimmen für Landtags- und zwei Stimmen für Bezirkswahl

Jeder Stimmberechtigte hat zwei Stimmen für die Landtagswahl sowie zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die beim Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden. Die Wahlberechtigten erhalten folgende Stimmzettel:

  • einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),
  • einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),
  • einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme),
  • einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme).

Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden. Lesen Sie auch: Das Bayreuther Welterbe-Museum begrüßt 50.000 Gast.




Hinweise zur Briefwahl

Wer mittels Briefwahl abstimmen will, erhält auf Antrag mit dem Wahlschein folgende Unterlagen:

  • je einen Stimmzettel mit den Stimmbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • einen weißen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl,
  • einen blauen Stimmzettelumschlag für die Bezirkswahl,
  • einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 8. Oktober 2023, bis 18:00 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

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