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Gericht

Urteil gegen Manuel B. im Lebenswerkprozess: Lange Haftstrafe und Therapie für den Feuerteufel von Bayreuth

von Maximilian Springer

Der Lebenswerk-Prozess in Bayreuth ist beendet. Das Landgericht Bayreuth hat den Angeklagten Manuel B. am 24. Februar 2022 wegen Brandstiftung verurteilt.

Das Landgericht Bayreuth hat das Urteil im Verfahren um die Brandstiftung des Lebenswerks gefällt. Nachdem aufgrund der Erkrankung eines der Richter der ursprüngliche Termin für die Urteilsverkündung am 7. Februar 2022 ausgefallen ist, wurde jetzt am Donnerstag, 24. Februar 2022, der Prozess abgeschlossen.

Der Angeklagte Manuel B. wurde zu  sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. So begründet das Landgericht das Urteil im sogenannten “Lebenswerk-Prozess”.

Angeklagter in Bayreuth zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt

Manuel B. stand seit Dezember 2021 vor Gericht in Bayreuth. Er wurde der Brandstiftung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung des Lebenswerks im August 2020 und einiger Einbrüche angeklagt. Nun wurde der langwierige Prozess entschieden. Am 24. Februar 2022 hat Richter Bernhard Heim den Angeklagten zu sechs Jahren und sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Der ursprüngliche Termin hatte vertagt werden müssen aufgrund der Erkrankung eines der am Prozess beteiligten Richtern.

Dieses Gesamturteil besteht aus den einzelnen Straftatbeständen der dreifachen Brandstiftung, dem Diebstahl mit Sachbeschädigung in neun Fällen und vier Fällen des versuchten Diebstahls mit Sachbeschädigung. Bei diesen soll er nach Beurteilung des Gerichtsgutachters Wenske bei voller Schuldfähigkeit gehandelt haben.




Brandstiftung im Lebenswerk: Mithäftling als Sargnagel für Manuel B.

Richter Heim führt in der Begründung des Urteils an, dass im Falle der Brandstiftung im Lebenswerk mit einem entstandenen Sachschaden in Höhe von 7,7 Millionen Euro Manuel B. als schuldig befunden wurde – aufgrund der Zeugenaussagen und seines Modus Operandi. Besonders die Aussage gegenüber einem seiner Mitgefangenen, dass er der Feuerteufel von Bayreuth sei. Zusätzliches Wissen des Zeugen über Manuel B. zum Lebenswerk machten es eindeutig, dass er der Täter sei.

Darüber hinaus war bei der Brandstiftung im Lebenswerk für das Gericht derselbe Modus Operandi wie in anderen Fällen, in denen der Angeklagte eindeutig überführt wurde, zu erkennen. Bei seinen Beutezügen soll er entweder aus Frust über wenig Beute oder zur Spurenbeseitigung Feuer gelegt haben. Erschwerend kommt das Motiv hinzu, dass er gegen das Lebenswerk einen Groll gehegt haben soll, weil er dort nicht arbeiten durfte.

Feuerteufel von Bayreuth: Zuerst Strafe und dann Therapie

Manuel B. soll mindestens ein Jahr und drei Monate vorab in Haft absitzen, bevor eine Therapie aufgrund seiner Drogensucht beginnen kann. Die knapp acht Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hat, werden mit verrechnet. Somit kann der Verurteilte bereits nach sieben Monaten Haft seine Therapie beginnen. Die zeitlichen Abläufe wurden bewusst durch das Gericht gewählt.

Der Experte des Gerichts prognostizierte dem Feuerteufel von Bayreuth nachhaltige Therapieerfolge bei einer Behandlungsdauer von zwei Jahren. Nach der vorher abgesessenen Haftstrafe und den zwei Jahren Therapie hätte der Manuel B. genau drei Jahre und drei Monate seiner kompletten Haftzeit hinter sich. So könnte er vorzeitig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden.

Lebenswerkprozess: Einspruch noch möglich

Sowohl Manuel B. als auch sein Rechtsanwalt Jochen Kaller wirkten mit dem Urteil nicht besonders zufrieden. Dieses ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb der nächsten Woche angefochten werden.

Der Anwalt äußerte sich auf die Frage des Richters Heim, ob sie das Urteil verstanden hätten, damit: „Gehört, verstanden, nicht einverstanden.“ Ob sie Rechtsmittel einlegen werden, bleibt offen.