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Leserfrage: Darf ein Handwerker während der Corona-Pandemie zu mir nach Hause kommen?
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz arbeiten viele Bürger derzeit im Homeoffice. Für einige Berufsgruppen ist dies nicht möglich. Dazu gehören neben Pflegepersonal und Mechanikern auch Handwerker.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz arbeiten viele Bürger derzeit im Homeoffice. Für einige Berufsgruppen ist dies nicht möglich. Dazu gehören neben Pflegepersonal und Mechanikern auch Handwerker. Doch dürfen Handwerker zur Zeit überhaupt Hausbesuche machen? Gelten dabei besondere Hygienebestimmungen?
Darf ein Handwerker aktuell zu mir nach Hause kommen?
Aufgrund des Coronavirus gelten in Deutschland bestimmte Regeln und Maßnahmen zum Infektionsschutz. In Bayern gilt eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Das Ausüben seines Berufs ist dabei weiterhin erlaubt, auch wenn viele Betriebe und Unternehmen auf Homeoffice umgestellt haben.
Dies gilt auch für Handwerker. In Bayern heißt es: “Hausbesuche von Dienstleistern oder Handwerkern, die Teil ihrer normalen Tätigkeit sind, sind zulässig“. Dies geht aus einem Dokument des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hervor. Selbst Hausbesuche bei Personen unter Quarantäne sind zulässig, sofern diese unaufschiebbar sind und die Handwerker entsprechende Schutzkleidung tragen.
Keine Maskenpflicht
Dennoch seien alle Termine, die einen persönlichen Kontakt erfordern, aber nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wenn der Termin doch stattfinden muss, müssen die gängigen Hygieneregeln (Händewaschen, Abstandsgebot) eingehalten werden. Eine Maskenpflicht besteht bei Handwerkern nicht. Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration steht zur Maskenpflicht:
Die Mund-Nasen-Bedeckung gilt bis auf Weiteres für Kunden, ihre Begleitpersonen und für das Personal in Geschäften, Einkaufscentern, Märkten sowie in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs, in Zügen, Taxis und in von Chauffeuren gelenkten Mietwagen. Die “Maskenpflicht” beginnt bereits an den Haltestellen und Bahnsteigen.
Redaktion