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Gericht
Mädchen (15) im Kreis Bayreuth vergewaltigt: Schüler probiert es mehrfach
von bt-Redaktion
Ein Schüler steht in Bayreuth vor Gericht, weil er ein 15-jähriges Mädchen auf einer Feier vergewaltigt haben soll. Es fing mit einer Umarmung an.
Ein 19-jähriger Schüler aus Bayreuth wurde am Dienstag (22. Februar 2022) wegen der Vergewaltigung eines Mädchens auf einer Feier im Kreis Bayreuth angeklagt. Diese fand vom 8. September auf den 9. September 2021 statt. Der Täter übernachtete dort.
In der Nacht soll er eine 15-jährige mehrfach berührt und vergewaltigt haben. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Vergewaltigung auf Feier im Kreis Bayreuth: Zum Opfer ins Bett gelegt
Im Verlauf des Abends habe der Angeschuldigte Marcel P. (Name von der Redaktion geändert) häufiger versucht, sich seinem späteren Opfer anzunähern, heißt es in der Anklage. Als andere Gäste der Feier dann auf dem Boden schliefen, soll sich der Schüler zu Antonia H. (Name von der Redaktion geändert) ins Bett gelegt haben.
Zunächst soll er sie um eine Umarmung gebeten haben, der sie stattgegeben haben soll, wie es in der Anklageschrift lautet. Eine weitere Umarmung lehnte Antonia H. ab. Sie sagte, dass sie schlafen wolle.
Als die Geschädigte einschlief, soll Marcel P. laut Anklage begonnen haben, sie unangemessen zu berühren und versucht haben, in sie einzudringen.
19-Jähriger Täter gesteht Vorwurf
Zu Beginn der Verhandlung sagt der Rechtsanwalt des 19-jährigen Schülers aus, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift stimmen und der Heranwachsende die Tat bereue. Der Verteidiger erläutert, die Feiernden hätten an dem Abend gemeinsam Alkohol getrunken, Flaschendrehen gespielt und sich innerhalb der Runde auch geküsst. Marcel P. wisse, dass er falsch gehandelt habe. Er habe sich bereits mehrfach bei der 15-Jährigen entschuldigt. Ein Anliegen des 19-Jährigen war auch, dass Antonia H. nicht aussagen müsse. Er wolle ihr die Erinnerung an die Tat ersparen.
Marcel P. habe sich direkt am Tag nach der Tat über Snapchat bei der 15-Jährigen entschuldigt und ihr ein Gespräch angeboten. Persönlich habe er sich bei einem Gespräch im Hofgarten entschuldigt. Der Schüler verstehe, dass etwas falsch gelaufen ist. Laut Anwalt war die “alkoholbedingte Enthemmung” ein Faktor in dieser Nacht.
Der Angeklagte sei nicht völlig betrunken gewesen. Die Aufforderungen der Minderjährigen aufzuhören, habe er in der Situation nicht klar wahrgenommen, erzählt Marcel P. Während der Feier habe er etwa eine halbe bis dreiviertel Flasche einer Mischung aus Orangensaft und Wodka getrunken.
Bayreuth: 15-Jährige sagt aus
Als die minderjährige Geschädigte in den Zeugenstand gerufen wird, decken sich ihre Aussagen mit denen des Täters.
Der Richter fragte, warum Antonia H. nicht selbst gegangen sei. Sie antwortete, dass es für sie eine ungewöhnliche Situation war. Sie wusste nicht, wie sie reagieren sollte. Die Tat habe sie mittlerweile verarbeitet. Sie habe damit keine Probleme mehr. Mit Marcel P. hat sie keinen Kontakt mehr.
Die Anzeige habe sie erst erstattet, nachdem sie mit einer Freundin darüber gesprochen hatte. Diese bestärkte sie darin, die Tat anzuzeigen. Zuletzt entschuldigte sich Marcel P. erneut bei Antonia H. Es tue ihm sehr leid.
Jugendgerichtshelfer: Verzögerte Reifeentwicklung des Schülers
Nachdem zwei weitere Zeugen ausgesagt hatten, kam der Jugendgerichtshelfer zu Wort. Dieser schreibt dem Täter eine verzögerte Reifeentwicklung zu – wegen der Umstände, in denen er aufgewachsen ist.
Die Mutter hat sich vom leiblichen Vater getrennt. Sie hatte während seiner Schulzeit fünf bis sechs verschiedene Lebensgefährten. Im Jahr 2016 habe sie dann seinen heutigen Stiefvater geheiratet. Wegen dessen Arbeitsstelle ist die Familie 2018 ohne Marcel P. nach Buxtehude gezogen. Der Schüler kam bei seiner alkoholkranken Großmutter in Bayreuth unter, wo er zuvor zeitweise mit seiner Mutter gelebt hatte.
19-Jähriger Schüler wegen Vergewaltigung verurteilt
In ihren Schlussplädoyers heben sowohl die Staatsanwältin als auch der Rechtsanwalt die genannte Reifeverzögerung des Angeklagten hervor. Weiter merkten sie zu seinen Gunsten an, dass er sich derart geständig und reumütig gezeigt habe.
Die Staatsanwältin sieht in ihm keinen Intensivtäter, für den eine lange Freiheitsstrafe in Betracht käme. Sie fordert drei Wochen Vollarrest und 80 Arbeitsstunden. Der Anwalt von Marcel P. fordert dahingegen einen Wochenendarrest sowie 80 Stunden verordneter Arbeit.
Als der Richter nach kurzer Beratung zurückkehrt, verkündet er das Urteil: Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig und muss für zwei Wochen in den Jugendarrest und 80 Arbeitsstunden ableisten. Das Strafmaß begründet er mit dem vollumfänglichen Geständnis des Schülers, ohne welches Aussage gegen Aussage stehen würde. Außerdem habe Marcel P. ehrliche Reue gezeigt. Weiter hebt er hervor, dass es bei der Geschädigten zu keinen Spätfolgen gekommen sei. Weder Staatsanwalt noch der Verteidiger wollen aktuell Rechtsmittel einlegen.