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Gericht
Mann soll seine Frau in Bayreuth brutal zu Tode geprügelt haben: Blutspuren durchs ganze Haus
von Michael Kind
Über eine schwere Straftat verhandelt aktuell das Bayreuther Landgericht. Ein Mann soll im Dezember 2020 seine Ehefrau zu Tode geschlagen haben.
Am Mittwoch, den 1. September 2021, verhandelte das Bayreuther Landgericht erstmalig über eine schwerwiegende Straftat, die sich im Dezember 2020 zugetragen haben soll.
Ein Mann aus dem Landkreis Bayreuth soll seine Ehefrau zu Tode geschlagen haben. Er ist nun des Totschlags angeklagt.
Totschlag an eigener Ehefrau? Landgericht Bayreuth verhandelt
Am frühen Nachmittag gegen 13 Uhr eröffnete das Schöffengericht mit Christian Dirmeier als leitendem Richter die Sitzung im Großen Saal des Bayreuther Landgerichts. Erst im Juli gab es in Bayreuth eine außergewöhnliche Gerichtsverhandlung zu einer 14 Jahre zurückliegenden Vergewaltigung.
Staatsanwältin Sandra Staade verlas zunächst die Anklageschrift gegen den mutmaßlichen Täter Uwe G.. In der Schrift heißt es, dass dieser am 11. Dezember des vergangenen Jahres seine Ehefrau zu Tode geschlagen haben soll. Die Tat solle sich im Wohnhaus der beiden im Landkreis Bayreuth zwischen 18 Uhr und 21:53 Uhr an jenem Abend ereignet haben.
Das Opfer habe laut Anklageschrift durch die Schläge und Angriffe von Uwe G. diverse Blutungen und Verletzungen erlitten, unter anderem im Brustbereich und am Kopf. Die Verletzungen führten zu erheblichen Atemstörungen, die schließlich als Todesursache identifiziert wurden.
Angeklagter bestreitet die Tat – Frau sei stark alkoholisiert gewesen
Der Angeklagte ließ anschließend durch seinen Rechtsanwalt Christian Barthelmes seine Verteidigungsaussage verlesen, in der er die Tat ausdrücklich bestritt und außerdem ihren Tod bedauerte. Er, insbesondere aber seine Frau, hätten unter einer Drogen- und Alkoholsucht gelitten. Das Opfer habe sich regelmäßig „bis zur Besinnungslosigkeit“ betrunken, sei auch regelmäßig gestürzt und habe sich dabei schwer verletzt.
Uwe G. habe sich aufgrund der Umstände entschieden, in das Schlafzimmer im ersten Stock zu ziehen, da er Abstand von seiner Frau gebraucht habe. Am 11. Dezember, dem Tag der vermeintlichen Tat, hätten die beiden Ehepartner jedoch die Schlafzimmer getauscht, da das Gemeinschaftsschlafzimmer im Erdgeschoss höher sei und die Frau sich deswegen bei Stürzen im Alkohol- und Drogenrausch verletzt habe.
War der vermeintliche Totschlag ein Unfall?
Nach Aussage des Angeklagten habe er in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember seine Frau vor der Treppe liegend im Hausflur aufgefunden. Da er sie jedoch schon häufiger in solch nahezu leblosen Zuständen gesehen habe, habe er nicht realisiert, dass sie vermutlich schon tot war. Er habe sie anschließend ins Wohnzimmer auf ein großes Hundekissen gelegt. Am Morgen danach habe er sie hier wieder aufgefunden und festgestellt, dass sie vermutlich tot sei.
Sein Nachbar habe schließlich die Polizei informiert. Während der Verlesung im Gerichtssaal war der Angeklagte sichtlich emotional und vergoss einige Tränen.
Totschlag in Bayreuth – Polizei findet feuchte Blutflecken
Im Folgenden wurden zwei Streifenpolizisten und ein Beamter der Kriminalpolizei Bayreuth im Gerichtssaal befragt, die sich am mutmaßlichen Tatort befanden. Laut Aussage der Polizisten habe Uwe G. diesen allerdings erzählt, dass er sich noch etwa 20 bis 30 Minuten mit seiner Frau an der Treppe unterhalten hätte, nachdem er sie dort aufgefunden hatte.
Zunächst sei es für die Polizisten nicht eindeutig gewesen, ob es sich hier um einen Kriminalfall handeln könnte, weswegen Uwe G. keine sofortige Belehrung als Tatverdächtiger erhalten hatte. Verteidiger Barthelmes stellte daher die Legitimität der Zeugen in Frage.
Ausschlaggebend: ein feuchter Blutfleck
Alle drei Polizisten bestätigten, dass ein noch feuchter Blutfleck im Gemeinschaftsschlafzimmer im Erdgeschoss gewesen sei. Im Haus verteilt waren mehrere, bereits angetrocknete Blutspuren und Blutflecken, die laut Aussage des Angeklagten allerdings nicht gänzlich unüblich gewesen seien.
Der Angeklagte habe nach seiner Aussage seine Frau direkt von der Treppe ins Wohnzimmer gebracht, ohne dabei noch einmal im Gemeinschaftsschlafzimmer gewesen zu sein. Das Opfer habe aber im ersten Stock geschlafen.
Der feuchte Blutfleck habe also Zweifel an der Aussage des Angeklagten entstehen lassen und sei insbesondere laut Aussage des Kriminalpolizeibeamten Anlass, den Tod der Frau als Kriminalfall zu behandeln.
Die Verhandlung wird am morgigen Donnerstag um 9 Uhr im Landgericht Bayreuth fortgesetzt.