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Gericht
Mordprozess in Bayreuth: Zeuge sollte „Überraschende Wendung“ bringen
In Bayreuth wird ein Mordprozess aus dem Jahr 2018 erneut verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das damalige Urteil abgelehnt. Am Donnerstag (16. Juli 2020) äußerten sich beide Täter und ein Zeuge vor dem Landgericht in Bayreuth.
Am 23. Juli 2018 in Bayreuth wurde Firat T. unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, den Rentner Friedrich K. am 12. April 2017 in der Bayreuther Innstraße getötet zu haben. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Deshalb beginnt der Prozess am 16. Juli 2020 erneut.
Anklage Mord: Entweder oder
Firat T. und Anton S. sollen die Wohnung des Opfers Friedrich K. betreten haben, um dort Wertgegenstände zu stehlen. In der Anklageschrift sind danach mehrere Varianten der Tat aufgeführt. Noch bevor die Anklageschrift verlesen werden konnte, beantragte Anwalt Engert im Namen seines Mandanten, einen anderen Anwalt von Firat T. zu entpflichten.
Entweder soll einer der beiden oder beide Täter Friedrich K. mit einem unbekannten Gegenstand mindestens zwei mal auf den Kopf geschlagen haben. Dieser stürzte daraufhin und blieb schwer verletzt und blutend im Hausflur liegen. „Die Schläge wurden versetzt, weil beide Angeschuldigte verhindern wollten, dass Friedrich K. entdecken würde, dass sie das ganze Haus nach Stehlenswertem durchwühlt hatten“, lautet es in der ersten Variante der Anklage.
So wird der Angeklagte Firat T. hier beschuldigt, einen Menschen getötet zu haben, um eine andere Straftat zu verdecken.
Außerdem führt Oberstaatsanwältin Sandra Staade aus, dass die Schläge von einem oder beiden Tätern vor dem Diebstahl ausgeführt wurden. Hier wird Firat T. beschuldigt, einen anderen Menschen getötet zu haben, um eine andere Straftat zu ermöglichen.
Zweifel im Mordprozess
Genau diese Varianten seien das Problem. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil abgewendet, weil die Beweise des Mordes nur lückenhaft vorhanden seien. Dabei gehe es vor allem um den Ort des Geschehens: die Treppe. Außerdem wurde nicht geklärt, ob die Schläge alleine ursächlich für den Tod des Opfers waren.
Diese Zweifel greift Anwalt Engert ebenfalls auf: Die Umstände wie Friedrich K. zu Tode gekommen ist, konnten nicht aufgeklärt werden – in dubio pro reo. Außerdem habe es im Juli 2018 eine „überraschende Wendung“ gegeben. Im Gefängnis habe Anton S. einem Mitgefangenen – und Zeugen erzählt, er habe wohl mehr gemacht, als der Andere. Außerdem soll Anton S. gesagt haben, dass Firat T. nicht im Haus des Opfers gewesen sei.
Zeuge ohne detaillierte Erinnerungen
Doch vor Gericht konnte sich der Zeuge kaum erinnern – wegen der langen Zeit und seines Drogenkonsums. Er meinte allerdings, dass sich die Aussage „er habe wohl mehr gemacht als der Andere“ auf den Entschluss des Diebstahls bezogen hatte. Weitere detailliertere Angaben konnte der Zeuge nicht machen.
Angeklagter macht keine neuen Angaben
Firat T. will vor Gericht keine Angaben machen, weshalb er seine Aussagen von der ersten Gerichtsverhandlung verlesen lässt. Er gab zu, in Bayreuth und im Haus des Geschädigten gewesen zu sein. Warum er bei einer Aussage bei der Polizei gelogen habe, gibt er an: „Ich habe meinen Kopf retten wollen.“ Er dachte, sonst wegen Mordes verurteilt zu werden.
Zu dem Anwesen in Bayreuth seien Anton S. und Firat T. gefahren, weil Anton S. bereits zwei mal vor Ort einen Trickdiebstahl versuchte, nach eigenen Angaben aber nichts stehlen konnte. Am 12. April 2017 sollte Firat T. den Ablenker spielen und sich als Nachbar ausgeben. Dazu kaufte er mit Anton S. einen Kuchen und Jägermeister – Gastgeschenke.
Noch vor der Tat habe Firat T. Bedenken bekommen und sich umentschieden: Er wollte nach Wertgegenständen suchen und Firat T. den älteren Mann ablenken. Einige Minuten nachdem Anton S. im Haus verschwunden war, klopfte Firat T. an der Tür. Anton S. öffnete und Firat T. sah den älteren Mann auf dem Boden liegen. Er müsse kopfüber die Treppe hinuntergestürzt sein, soll der Angeklagte gedacht haben. Anton S. soll gesagt haben, dass es ein Unfall war.
Angeklagter will Opfer erst geholfen haben
Dann soll Firat T. dem Opfer geholfen haben. Er habe mit dem Mann gesprochen und ihm geholfen, in die stabile Seitenlage zu kommen. Blut habe er keines gesehen. Während er sich um den älteren Mann kümmerte, soll Anton S. das Haus nach Wertgegenständen abgesucht haben.
Dann sind beide ins Auto gestiegen und davongefahren. Von einem öffentlichen Telefon wollte Firat T. dann Hilfe für den älteren Mann rufen, „da er nicht mehr aufstehen konnte“. In Crailsheim (Baden-Württemberg) erfolgte schließlich dieser Anruf.
Beide fuhren danach weiter in ein Hotel in Mannheim. Dort trafen sie sich mit dem Schwager von Anton S.
Mittäter erzählt andere Geschichte vor Gericht
Mit vielen Gedächtnislücken trat der Mittäter, Anton S., vor Gericht auf. Die Oberstaatsanwältin nannte es „selektive Amnesie“, da er sich nur an das erinnert, an das er sich erinnern möchte.
Schon das Kennenlernen der beiden Täter wird verschieden dargestellt: Firat T. ließ verlesen, dass Anton S. sagte, sein Partner wäre von der Polizei festgenommen, er brauche einen neuen Partner – da ihm „das Wasser bis zum Hals stand“, willigte Firat T. ein. Anton S. behauptete, Firat T. sei wegen Geldproblemen zu ihm gekommen, da er Geld brauchte.
Weiter gab Anton S. als Zeuge vor Gericht an, dass Firat T. Ablenker in Bayreuth war. Er selbst sei kurz danach ins Haus gegangen, nachdem er geklopft hatte und Firat T. ihn hineingelassen hatte. Auf Nachfrage des Richters sagte der Zeuge, das Opfer habe ihn dabei nicht gesehen.
Selbe Geschichte, verschiedene Akteure
Etwa eine Stunde nachdem Anton S. das Haus wieder verlassen hatte, war Firat T. noch nicht zurückgekehrt. Deshalb ging Anton S. wieder zum Haus, klingelte und klopfte. Firat T. öffnete erneut, wobei Anton S. das Opfer auf dem Boden liegen sah.
In dieser Version soll Firat T. gesagt haben, dass es ein Unfall war und Anton S. habe sich um das Opfer kümmern wollen. Allerdings sei der ältere Mann bereits bewusstlos gewesen. Dann sind beide ins Auto gestiegen und nach Mannheim gefahren.
Der Notruf sei erst in Crailsheim abgesetzt worden, weil er wusste, dass in Crailsheim ein Bahnhof mit Telefon ist. „Mir ging es darum, wenn ich einen Notruf absetze, dass man nicht auf mich kommt“, sagte Anton S. zusätzlich.
„Ich weiß nicht mehr“-Antworten vor Gericht
Auf die nachfrage, warum sein Schwager in das Hotel in Mannheim gekommen ist, antwortete Anton S.: „Wir haben uns unheimlich lieb“, weshalb sie sich immer treffen, wenn er in Mannheim ist.
Weshalb an diesem Abend auf seinem Handy nach Goldankauf gegoogelt wurde, kann sich Anton S. auf Nachfrage nicht erklären. „Ich war das nicht“, sagte er. Er habe auch keine Geldkassette im Bayreuther Anwesen aufgebrochen, antwortete er der Oberstaatsanwältin.
Anton S. verneinte auch den Drogenkonsum, den Firat T. in seiner früheren Aussage erklärte. Beide sollen regelmäßig Kokain konsumiert haben.
Darlehen, Geld und Familienangehörige
Anwalt Engert wollte von Anton S. die Namen der Familienangehörigen, denen Anton S. von der Tat erzählt hatte. Dieser weigerte sich allerdings die Namen zu nennen. Auch die Frage, ob er damals Schulden hatte, sagte er zuerst: nein. Engert hakte jedoch nach, bis Anton S. zugab, mehrere zehntausend Euro Darlehen aufgenommen zu haben.
Auch auf Nachfrage, wie Anton S. damals einen VW-Passat auslösen konnte, antwortete der Zeuge zwiespältig. Erst als Engert eine frühere Aussage heranzog, in der Anton S. angab, ein Darlehen aufgenommen zu haben, stimmte er dieser Version zu. Zuvor meinte er, er habe einen Wohnwagen verkauft und ohnehin immer Geld zur Verfügung gehabt.
bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann