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Zuletzt aktualisiert am 17. August 2020 | 16:52

Einkaufen

ver.di bezeichnet verkaufsoffenen Sonntag in Bindlach als „rechtsmissbräuchlich“

In Bindlach soll am 23.8.2020 ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Die Gewerkschaft ver.di empfindet diesen aber als „rechtsmissbräuchlich“ und hat sich beim Landratsamt Bayreuth beschwert. 

Einkaufen. Symbolfoto: pixabay
Einkaufen. Symbolfoto: pixabay

Ärger für die Gemeinde Bindlach: Die Gewerkschaft ver.di hat beim Landratsamt Bayreuth eine Aufsichtsbeschwerde gegen Bindlach eingereicht. Grund dafür ist der verkaufsoffene Sonntag am 23.8.2020, da dieser „rechtsmissbräuchlich sei“. Erst kürzlich haben die Stadträte in Bayreuth über den verkaufsoffenen Sonntag im November diskutiert.

ver.di beschwert sich beim Landratsamt Bayreuth

Die Gewerkschaft hat die Gemeinde Bindlach aufgefordert, die Verordnung für den verkaufsoffenen Sonntag am 23. August zu ändern. Die Gemeinde habe jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen und änderte nichts an der Verordnung, berichtet ver.di in der Beschwerde. Die Läden einer Kommune dürfen sonntags nur dann öffnen, wenn es eine Veranstaltung gibt, die für den Sonntag prägend ist und für sich alleine genügend Besucher anzieht, schreibt ver.di weiter. Das habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Für den Sonntag brauche es zudem vorher eine Prognose für den zu erwartenden Besucherstrom. Außerdem müsse nachgewiesen werden, dass mehr Besucher wegen der Veranstaltung kommen als zum Einkaufen in den Läden, heißt es von ver.di weiter.

Unzulässiger Verkaufssonntag in Bindlach

Das Gericht fordere weiter, dass nur Läden im direkten Umkreis zur Veranstaltung öffnen dürfen. „Das Offenhalten der Läden im gesamten Stadtgebiet ist unzulässig“, schreibt ver.di. „Die Verordnung der Gemeinde Bindlach ist mit diesen strengen Vorgaben nicht in Einklang mit den Urteilen zu bringen.“ ver.di habe der Gemeinde eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Diese bliebe jedoch unbeantwortet.

Außerdem gebe es in Bindlach keinen Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag wie einen Markt oder eine Messe. „Nur mit einem Anlass kann eine Sonntagsöffnung erfolgen“, berichtet ver.di. Großveranstaltungen seien aber bis Ende Oktober wegen der Corona-Pandemie verboten. „Eine Sonntagsöffnung ist derzeit aus unserer Sicht generell nicht möglich“, heißt es von ver.di.

Verkaufsoffener Sonntag in Bindlach rechtsmissbräuchlich

Deswegen will ver.di, dass das Landratsamt Bayreuth als zuständige Aufsichtsbehörde den verkaufsoffenen Sonntag unterbindet. Die Veranstaltung sei ganz offensichtlich rechtsmissbräuchlich. Zudem fragt sich die Gewerkschaft, welche Prüfungen das Landratsamt Bayreuth vorgenommen hat, um den Sonntagsschutz zu gewährleisten.

Denn bereits bei einer groben Prüfung hätte auffallen müssen, dass ein verkaufsoffener Sonntag nicht stattfinden dürfe, bemängelt ver.di.

Das Landratsamt Bayreuth war für eine Stellungnahme am Montag (17. August 2020) noch nicht zu erreichen.

Gemeinde Bindlach nimmt Stellung

Auf Anfrage des bt teilt Verwaltungsleiter Karl-Heinz Maisel der Gemeinde Bindlach mit, dass ver.di erst am Donnerstag (13.8.2020) eine Mail mit der Bitte geschrieben hatte, die Verordnung zu ändern. „Der Gemeinderat erlässt die Verordnungen. Wir können innerhalb von zwei Tagen ohne den Gemeinderat keine Verordnung kippen“, erklärt Maisel.

Die nächste Gemeinderatssitzung sei erst für den 7. September geplant. Der verkaufsoffene Sonntag in Bindlach sei auch keine Kerwa-Veranstaltung. „Das Möbelgeschäft und das Blumengeschäft haben da immer geöffnet.“ Die Geschäfte würden sich auch auf einen verkaufsoffenen Sonntag vorbereiten und diesen einplanen, sagt der Verwaltungsleiter. „Die Geschäfte halten sich an die vorgegebenen Hygienemaßnahmen, wie an jedem anderen normalen Öffnungstag auch.“

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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