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Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2020 | 13:40

Polizeibericht

16-Jähriger verstößt in Oberfranken gegen Ausgangsbeschränkung und muss in Psychiatrie

Am Dienstag( 21.4.2020) hat ein 16-jähriger Jugendlicher in Forchheim gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen und verhielt sich der Polizei gegenüber aggressiv. 

Der 68-Jährige muss sich nun wegen Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten. Symbolbild: Pixabay
Der 68-Jährige muss sich nun wegen Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten. Symbolbild: Pixabay

Am Dienstagabend ( 21.4.2020) hat ein 16-jähriger Jugendlicher in Forchheim gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen. Als die Polizei kam, wurde er aggressiv und attackierte sie. Auch an anderen Orten in Oberfranken haben sich kürzlich Jugendliche nicht an die Ausgangsbeschränkung gehalten.

Aggressiv und beleidigend

Die Polizei wurde am Dienstagabend nach einer Mitteilung auf den Plan gerufen, weil hinter einem Einkaufsmarkt im Forchheimer Süden mehrere Jugendliche gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen würden. Gegen 19.30 Uhr trafen Beamte dann vor Ort einen 16-Jährigen aus Nürnberg und einen Gleichaltrigen Forchheimer an. Als der Nürnberger die Polizisten bemerkte, ging er sofort beleidigend, aggressiv und provozierend auf sie zu. Als die Polizisten die Personalien der beiden feststellen wollten, versuchte er erfolglos zu flüchten und leistete heftigen Widerstand. Nachdem der Jugendliche die Zwecklosigkeit seiner Gegenwehr erkannte, löste er einen Rettungsdiensteinsatz aus, indem er eine Ohnmacht vortäuschte. Den herbeigeeilten Sanitätern gegenüber gab er dann an, dass er lediglich „eine Runde schlafen“ wolle.

Nürnberger ist polizeibekannt

Auch im Haftraum der Polizeiinspektion Forchheim beruhigte sich der Jugendliche nicht. Er bedrohte und beleidigte die Beamten und randalierte derart heftig, dass die Nacht für ihn in einer psychiatrischen Fachklinik endete. Erst im Januar war der jugendliche Straftäter in Nürnberg aufgefallen. Er hatte damals ein verbotenes Einhandmesser bei sich geführt und griff Polizeibeamte, die ihn kontrollierten, körperlich an.
Gegen ihn wird ein weiteres Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte sowie versuchter Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung geführt. Außerdem wird er voraussichtlich die Kosten für den unnötig veranlassten Rettungsdiensteinsatz tragen müssen.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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