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Basisversorgung

Strom- und Gaspreisbremsen gezogen: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Strom- und Gaspreisbremsen sind jetzt offiziell beschlossen. Bürger und Unternehmen sollen damit in der Krise entlastet werden.

Die Strom- und die Gaspreisbremse sind jetzt offiziell beschlossene Sache. Der Bundesrat hat beide heute, am 16. Dezember 2022, abgesegnet.

Das bt zeigt, wie die Bremsen funktionieren.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Der Gaspreis soll bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das teilt die Bundesregierung mit. Der Deckel gilt für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine.

Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt, für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 vorausgesagten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt, für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser. Lesen Sie auch: So viel hat die Energiespar-Kampagne der Bundesregierung gekostet.




So funktioniert die Strompreisbremse

Der Deckel für den Strompreis soll bei 40 Cent pro Kilowattstunde liegen.  Das gilt für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen. Es ist gültig für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, in der Regel gemessen am Vorjahr.

Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs, in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Wie man profitiert

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden ab Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023. Die Gas- und Fernwärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Entlastet werden Verbraucher automatisch. Entweder über die Abrechnung ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Entlastung auch bei anderen Heizstoffen

Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung für eine Härtefallregelung für solche Haushalte geschaffen. Der Bund soll dafür im Wirtschaftsstabilisierungsfonds maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Bundesländer können die Mittel einsetzen, indem sie Zuschüsse zur Deckung von Heizkosten gewähren.