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Coronavirus
Schutzmaskenpflicht im Bayreuther Rathaus: Stadtrat mit besonderen Regeln
Die Mundschutzpflicht gilt auch für das Bayreuther Rathaus.
Alle Termine dürfen nur mit einer solchen Mund-Nasen-Maske wahrgenommen werden. Das teilt der Pressesprecher der Stadt, Joachim Oppold auf Nachfrage des bt mit. Auch die Mitglieder des Ferienausschusses des Bayreuther Stadtrates sind von der Regelung betroffen.
Security im Bayreuther Rathaus
Bevor die Eingangshalle des Rathauses betreten werden kann, müssen die Hände desinfiziert werden, erläutert Oppold. Zudem ist ein Mund- und Nasenschutz Pflicht. “Wer keinen eigenen Mundschutz hat, bekommt einen vom Security-Personal”, sagt der Pressesprecher. Ohne Mundschutz darf das Rathaus nicht betreten werden.
Diese Regelung gilt generell für Termine, die im Rathaus wahrgenommen werden. Dazu zählt auch der heutige Ferienausschuss des Bayreuther Stadtrates. Hier werden besondere Vorkehrungen getroffen. Auf jedem Platz liegt extra ein Mundschutz aus. Die Mitglieder des Ferienausschusses trugen ihre Masken bis zum Beginn der Sitzung. Dann nahmen sie ihn ab.
Außerdem gilt: Abstand halten. Wie in den Bayerischen Ausgangsbeschränkungen vorgegeben, werden auch im Bayreuther Stadtrat die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Metern eingehalten.
bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler