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Lieferdienste
Stadt Bayreuth erteilt Ausnahmegenehmigung für Lieferdienste
Der Coronavirus breitet sich weiter aus. Am Montag (16.3.2020) hat die Bayerische Regierung den Katastrophenfall ausgerufen: Bayreuther Gastronomen stellen auf Lieferung um.
Der Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Am Montag (16.3.2020) hat die Bayerische Regierung den Katastrophenfall ausgerufen. Damit wird das öffentliche Leben zu großen Teilen heruntergefahren, was auch Auswirkungen auf die Gastronomie in Bayreuth hat.
Sonderöffnungszeiten für die Gastronomie
Zwischen 6 und 15 Uhr dürfen Kantinen in Firmen geöffnet haben. Für Lokale gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Menschen. Nach 15 Uhr dürfen Restaurants und Lokale nur noch als Lieferservice agieren oder Speisen “to go” anbieten, so Markus Söder in einer Pressekonferenz. Daher nutzen auch in Bayreuth immer mehr Gastronome die Möglichkeit des Lieferservice, so auch zum Beispiel das Plaka oder das La Cantinella.
Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone
Um jetzt auch in der Fußgängerzone liefern zu können, hat die Stadt Bayreuth jetzt Ausnahmegenehmigungen verteilt. So können Gastronomiebetriebe mit der Sondergenehmigung auch außerhalb der festgelegten Lieferzeiten in die Fußgängerzone fahren, und so einen Lieferdienst für die Kunden anbieten. „Diese Genehmigung kann beim Straßenverkehrsamt beantragt werden“, so die Stadt Bayreuth.
bt-Redakteurin Online/Multimedia
Susanne Monz