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Urlaub in Bayern bald wieder möglich – diese Regeln müssen beachtet werden

Der Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass ab Pfingsten Hotels, Campingplätze und Co. wieder Urlauber empfangen dürfen. Die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote damit weiter eingeschränkt. Dennoch gelten strenge Hygieneregeln. 

Am Dienstag (19.5.2020) hat die Bayerische Staatsregierung verkündet, dass die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert werden. Dies gilt auch für sogenannte Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Campingplätze und Co. Hier gibt’s einen Überblick über die Kontaktbeschränkungen in Bayern.

Corona-Lockerungen: Hotels und Co. dürfen ab Pfingsten wieder öffnen

Ab dem Pfingstwochenende dürfen Ferienwohnungen, Hotels, Ferienwohnungen, Zeltplätze und Pensionen wieder öffnen. Dabei gelten strikte Hygienevorschriften. Die Kontaktbeschränkungen sind dabei auch bei Übernachtungen einzuhalten. Gäste können nur miteinander ein Zimmer beziehen, wenn sie auch per Gesetz miteinander Kontakt haben dürfen. Dazu zählen Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Übernachtungen von Gruppen sind derzeit nicht möglich.

Diese Regeln gelten beim Übernachten

  • Die Wohneinheiten müssen eine eigene Sanitäreinheit besitzen
  • Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert
  • Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern muss zwischen Personen in allen Räumlichkeiten eingehalten werden
  • Dazu zählen sanitäre Einrichtungen, Gänge oder auch Treppen
  • Dies gilt für Gäste und Personal
  • Angehörigen eines Haushalts sind ausgeschlossen
  • In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen im Inneren gilt die Maskenpflicht
  • Die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards müssen vom Betreiber konsequent eingehalten werden
  • Die Reinigung der Zimmer soll in Abwesenheit der Gäste erfolgen
  • Gegenstände sollen nach Möglichkeit nur von einem Gast benutzt werden
  • Nach jeder Benutzung sollte eine Reinigung erfolgen
  • Die Betreiber sollen für gemeinschaftlich genutzte Bereiche ein Lüftungs- und Reinigungskonzept erstellen
  • Die Einrichtungen müssen über ein Parkplatzkonzept verfügen.
  • Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen ist derzeit untersagt

Bayreuther Tagblatt - Frederik Eichstädt

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Frederik Eichstädt