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Bayreuth

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen in Bayreuth: Was ist erlaubt?

Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich verboten. Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, werktags von 6:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden.

Laut Informationen der Stadt Bayreuth muss dabei verhindert werden, dass das Feuer über die Verbrennungsfläche hinaus übergreift.

Richtlinien

Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, bereits brennende Feuer müssen unverzüglich gelöscht werden. Die Glut muss beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch (0921 25-1388) unter Angabe der Meldedaten der Verantwortlichen, des Brandortes und der Dauer des Brandes anzumelden, damit die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann. Lesen Sie auch: Ein Einfamilienhaus im Kulmbacher Ortsteil Petzmannsberg hat gebrannt.




Genehmigung erforderlich

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Meter davon ist genehmigungspflichtig beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Straße 10-12, 95447 Bayreuth, Telefon 0921 591-421.