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Zuletzt aktualisiert am 02. Dezember 2021 | 08:23

Gericht

Vergewaltigung in Shisha-Bar in Bayreuth: Ali A. hat Frau zum Analverkehr gezwungen

von bt-Redaktion

Bereits 2020 hat die Vergewaltigung in einer Shisha-Bar in Bayreuth stattgefunden. Der verurteilte Angeklagte legte Revision ein. Das Gericht hat entschieden.

Wegen Vergewaltigung in Bayreuth wurde Ali A. verurteilt. Die Revision ist gescheitert. Archivfoto: Raphael Weiß
Wegen Vergewaltigung in Bayreuth wurde Ali A. verurteilt. Die Revision ist gescheitert. Archivfoto: Raphael Weiß

Das Urteil gegen den Shisha-Bar-Besitzer wegen Vergewaltigung in Bayreuth ist rechtskräftig. Das teilt das Landgericht Bayreuth aktuell (30. November 2021) in einer Pressemitteilung mit. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten abgelehnt.

Der Angeklagte hatte die slowakische Geschädigte am 26.01.2020 in den frühen Morgenstunden in seiner oberhalb der von ihm in Bayreuth betriebenen Shisha-Bar gelegenen Wohnung gegen ihren Willen und mit Gewalt zum Analverkehr gezwungen, teilt das Landgericht Bayreuth erneut mit.

Vergewaltigung in Bayreuth: Revision verworfen

Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth vom 09. Februar 2021, mit dem der iranische Angeklagte Ali A. wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt und dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 03.11.2021 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Prozess 2021: Urteil gegen Shisha-Bar-Besitzer in Bayreuth

Für die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth stand beim Prozess im Februar fest, dass der Angeklagte Ali A. die Geschädigte am 26. Januar 2020 vergewaltigt hat. Er hat sie in den frühen Morgenstunden dieses Tages in der Wohnung oberhalb seiner Shisha-Bar in Bayreuth gegen ihren Willen und mit Gewalt zum Analverkehr gezwungen.

„Aufgrund der Einlassung des Angeklagten – soweit die Kammer dieser gefolgt ist – und der durchgeführten Beweisaufnahme, insbesondere der glaubhaften Angaben des Tatopfers“, sieht die Kammer die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.

Das passierte im Januar 2020 über der Shisha-Bar

Das Tatopfer hatte den Angeklagten zuvor in einer Diskothek getroffen und folgte ihm dann in seine Wohnung, um von ihm Drogen zu kaufen. Ali A. behauptete bis zuletzt, dass der Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten einvernehmlich erfolgt sei. “Ich denke, dass es ihr gefallen hat”, sagt Ali A. an einem der Verhandlungstage.

Doch der Angeklagte hatte keine Drogen in seiner Wohnung. Er lockte die Frau gezielt in seine Wohnung, um dort mit ihr Sex zu haben. Er startete mehrere Annäherungsversuche – erfolglos. Die Frau wies ihn jedes mal ab. Daraufhin machte Ali A. die Frau zum Opfer. Er vollzog den Analverkehr gegen den Willen der Frau und obwohl sie sich heftig wehrte, hieß es in der Gerichtsverhandlung. Hier gibt es das Urteil und die Aussagen von Zeugen zum nachlesen. 

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