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Neue Erkenntnisse nach Kranunfall in BayreuthCafé „April April“ in Bayreuth schließtWeihenstephan Bayreuth: Neueröffnung am 17. Juli

Zuletzt aktualisiert am 02. Februar 2021 | 20:43

Tiere

Vogelgrippe im Kreis Bayreuth: Alle Tiere an betroffenem Hof getötet – Tests abgeschlossen

Im Landkreis Bayreuth wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Die sogenannte Vogelgrippe zwingt das Veterinäramt dazu, mehrere Maßnahmen zu ergreifen. So ist der aktuelle Kenntnisstand der Experten.

In Bad Kissingen kam es zu einem verheerenden Stallbrand, bei dem 1.500 Tiere starben. Symbolfoto: pixabay
Symbolfoto: pixabay
  • Vogelgrippe im Kreis Bayreuth nachgewiesen
  • Geflügelhöfe getestet
  • Maßnahmen gegen Vogelgrippe getroffen
  • Das müssen Bürger nun beachten

Am Freitag, den 29. Januar 2021, meldete das Bayreuther Veterinäramt, dass im Landkreis Bayreuth die Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Umgehend wurde eine Stallpflicht für Geflügel und ein Sperrbezirk eingerichtet.

Am Wochenende wurden dann 77 eingetragene Geflügelhalter aufgesucht, um dort Tests auf die Geflügelpest zu machen. Am Montag wurde dann die Stallpflicht sogar erweitert.

Vogelgrippe im Kreis Bayreuth: Deshalb mussten alle Tiere getötet werden

„Das positiv getestete Geflügel wurde bereits am selben Tag der Information tierschutzgerecht getötet“, erklärt Iris Fuchs, Leiterin vom Bayreuther Veterinäramt. Am vergangenen Donnerstag (28.01.2021) wurde die Geflügelpest dem Amt gemeldet.

Diese Maßnahme sei nötig gewesen, um die Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Dem Geflügelhalter wurde die Reinigung und Desinfektion angeordnet, was mittlerweile vom Veterinäramt überprüft wurde.

„Nachdem sich der Tierhalter ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse angemeldet hat, erhält er aufgrund der behördlichen Anordnung eine Entschädigung für die Tiere, wie auch für die Reinigung und Desinfektion“, beschreibt Fuchs die finanzielle Entschädigung des Geflügelhalters.

Test auf Vogelgrippe ausgewertet

„Laut Datenbank hatten wir im Sperrbezirk 77 Geflügelhalter gemeldet“, erklärt Fuchs. Allerdings hatten einige ihre Tierhaltung aufgegeben oder derzeit kein Geflügel gehalten, was dem Veterinäramt nicht gemeldet wurde.

Im Sperrbezirk im Kreis Bayreuth wurden deshalb bei 52 Geflügelhaltungen klinische Untersuchungen durchgeführt. „In nur zwei Betrieben mussten Laborproben genommen werden. Wir haben gestern spät Nachmittag die Ergebnisse erhalten: Alle negativ“, erklärt Iris Fuchs.

Woher die Vogelgrippe genau kommt, ist ungewiss. Allerdings vermutet Fuchs: „Um den Ausbruchsbestand gibt es Wildgeflügel und Wassergeflügel. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde das Virus über Kontakt zu diesem Geflügel eingeschleppt.“

Deshalb gibt es die Stallpflicht im Kreis Bayreuth

Um die Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat das Veterinäramt mehrere Maßnahmen erlassen. Das Aufstallungsgebot sei wichtig, um eine Einschleppung des Krankheitserregers in weitere Hühnerbestände zu vermeiden. „Es dient folglich nicht nur dem Seuchenschutz, sondern auch dem Tierschutz, da bei einer Infektion eines Geflügelbestandes alle Tiere getötet werden müssen“, sagt Fuchs.

Aufgrund des aktuellen und auch ersten Falles von Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Bayern sowie aufgrund des hohen Risikos der Ausbreitung über Wildvögel und Wassergeflügel sind die angeordneten Maßnahmen zur Aufstallung wie auch zur Einhaltung der Biosicherheit wichtig und müssen von allen Tierhaltern eingehalten werden, um weitere Fälle zu vermeiden.

Das müssen Bayreuther wegen der Vogelgrippe beachten

Für Bayreuther gebe es allerdings keinen Grund zur Sorge: „Eier und Fleisch können jederzeit verzehrt werden, besondere „Sicherheitsmaßnahmen“ wegen der Geflügelpest müssen nicht eingehalten werden“, erklärt Fuchs. Auf die übliche „Küchenhygiene“ sei ohnehin generell zu achten. Doch am Dienstagnachmittag wurde erneut vom Veterinäramt erlassen, dass Geflügelhalter im Sperrbezirk keine Erzeugnisse von Geflügel abgeben dürfen. 

Fuchs erklärt außerdem: „Tote Tiere und Wildvögel kommen in der Natur immer wieder vor. Die toten Tiere sollen nicht angefasst werden.“

So geht es mit der Geflügelpest nun weiter

Es ergeht ein Appell an alle Geflügelhalter, die Auflagen zur Aufstallung und Betriebshygiene einzuhalten. „Bei Nichteinhaltung droht empfindliches Bußgeld“, sagt Fuchs.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann

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